Beiträge von schrauberlehrling

    @'Schleifer
    danke - auf die Überlegung mit den Impulszahlen vorn zu hinten hätte ich auch kommen können - grrrr - gute Idee :thumbup:
    da es die Ringe ja einzeln gibt, kann man die 43er entfernen und die anderen aufschrumpfen - sollte also funzen.
    ich hab ja jetzt ein Komplettsystem im Auto, da kann ich ja vorn den Kranz zählen und mit den 16V Wellen vergleichen, die ich liegen habe, dann sehe ich ja, ob das System mit 29 od. 43 Impulsen arbeitet
    Kann man eigentlich, auf eine Welle, die eigentlich keine ABS Antriebswelle ist, einfach den Impulsring aufschrumpfen und fertig oder paßt das nicht?
    Danke nochmal für die geniale Hilfe :thumbup:


    Gruß Alex

    Vielleicht sollte ich kurz umreißen, warum die Frage aufgetaucht ist.
    Wenn ich an der Vorderachse auf 5 Loch umbaue, wird das ja noch gehen, weil der Sensor immernoch an der Antriebswelle die Info's bekommt.
    Wenn ich an der Hinterachse auf 5 Loch umbaue, dann könnte ich mir vorstellen, dass es mit den ABS Achsstummeln vom Vectra B V6 Probleme mit dem ABS beim Kadett geben könnte, weil z.B. die Impulszahl eine andere ist und das Kadett STG die Anzahl der Impulse nicht auflösen kann - nur so als Idee


    Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen und kann mir da unter die Arme greifen....


    Die Frage ist ja grundsätzlich auch, woher will der TÜV wissen, dass das Fzg. mal ABS hatte? Kann man das aus der Fgst.-Nr. entschlüsseln?


    Gruß Alex

    ist schon wieder so ne komische deutsch bürokratische Regel, dass ich ein Kfz, was eine EG Betriebserlaubnis hat, nicht aus seinen einzelnen Komponenten nachbauen und zulassen darf, weil die Lampen an dem Ursprungsfahrzeug nicht auch blau sind ?( dolle Wurst
    Wie gesagt, der grundsätzlichen Argumentation kann ich schon folgen....
    Konnte man nicht früher Fahrzeuge mal umschlüsseln? Vielleicht gibts doch irgendeinen Kunstgriff (auch, wenn unser Frank sich schon mit den Kollegen unterhalten hat ;) , und du hast bestimmt auch schon gute Beziehungen)

    Ich muss das Thema auch nochmal hochwerfen.


    Grundsätzlich kann ich eure Argumentation bzgl. "sicherheitsrelevanter Bauteile zurückrüsten" verstehen, jetzt kommt mein ABER:
    Wenn es mal vom Hersteller zugelassene vergleichbare bzw. identische Fahrzeuge gab, die kein ABS hatten, was soll streng genommen dagegen sprechen, auf Rohkarosse bzw. beim Umbau ein Fahrzeug ohne ABS aufzubauen.


    Klar, sicherheitshalber sprech ich nochmal mit der DEKRA, aber rein faktisch gibt es ja auch 16V's ohne ABS original vom Hersteller.


    Kniffeliges Ding....