Ohne schloss würde ich nicht machen, ausser du baust dir noch irgendwo einen Not öffner rein. Weil zu ist zu, ich weiss noch Armin aka Liquid silver wo seine ZV gesponnen hat auf einem Treffen und er fast geweint hat wo der ADAC die karre aufgemacht hat.
Beiträge von Finn
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Original von BJ Hunnicutt
Strassenverkehrsordnung §56 besagt 2 oder 3 Rückspiegel, und nicht 3 Rückspiegel, ergo keinen rechten. Dieser § gilt heute noch, also 2011.Mal nebenbei, selbst wenn er ab 2010 Vorschrift wäre, so betrifft das keinen Kadett.
Ich habe das doch genau geschrieben!!!!!!!!!!
Also was diskutierst du dann rum?
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Kannst du oder willst du das nicht verstehen? Schau bitte in deine Fahrzeug ABE, da steht sichrlich drin, welche Felge gemeint ist. Die muss auch gekennzeichnet sein, wie solle man sonst nachweissen, was es für eine ist. Sonst könnte man ja irgendwas drauf schrauben, so wie du es sagst. Steht ja auch im Umrüstkatalog drin, welche Felgen zugelassen sind.
ABE heisst noch lange nicht eintragungsfrei, das heisst Allgemeine Betrieberlaubniss und muss per §19 geprüft werden.
Ich glaube du sollte dich dringend mit der STVZO aus einander setzen. Weil das was du meinst zu wissen, entspricht leider nicht der Realität.
§19 http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html
§20 http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__20.html -
Gurte waren auch bis 74 nicht Plicht, genauso wie Nebelschlussleuchte bis 92 und trotzdem ist es nun Gesetz.
http://www.im-auto.de/autonews/1426.html
EU hat es uns eingebrockt, das gilt aber nur für Neuwagen, ab Baujahr 2009/10.
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Original von Kaisi
Hi Finn da mus ich dich revidieren!
In meinen ex 1.4 Live steht folgende Reifen- und Felgengröße (original) in FZ Schein eingetragen:
...;A.GEN.:185/55 R15 80H A.Felge 6JX15H2;...
Also alles im Lot wenn es im Schein steht.
Grüß
der KaisiToll aber nur weil es bei dem Kadett in der ABE drin steht gilt das nicht für alle. Und nur weil ich irgendwelche Felgen eintragen habe, kann ich nicht andere Felgen draufschrauben, obwohl sie die gleiche Masse haben. Beim Kadett CS stehen keine 15 Zoll in der Fahrzeug ABE.
Heisst wenn ich 6x15 Borbet eingetragen habe, kann ich nicht einfach 6x15 RH felgen fahren. Deswegen steht die KBA immer dahinter. Versicherungsverlust, bzw Regrezansprüche im Schadensfall sind da bei einem Unfall am Tag.
Woher soll man wissen, wie hoch die Traglast ist, etc blah blah-Ich darf nur das fahren was explizit eingetragen ist. Klar wo kein Kläger da kein Richter, aber das Gesetzt sagt es definitiv anders, wie es hier ausgelegt wird. Und solange es nicht auffällt oder irgend etwas passiert, wird sich auf keiner aufregen.
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Bei dem Baujahr nicht, ab einem gewissen Baujahr sind sie leider pflicht.
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Original von Hoxy
Was heißt "je nach Bauform"? Siehts im Radkasten vom GSi anders aus als von der Stufe?
Ich meine damit den Reifen, nicht die Karosse, schau dir mal den Unterschied zwischen Conti, Yoko, Toyo, etc an, gleiche reifengrösse bei gleicher Felge an.
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Problem ist eher ob der Tüv das mit macht, mit der selbst gebastelten Verteilung.
Ich würde einen ABS Kabelbaum reinmachen und komplett auf ABS umrüsten, ist doch ganz brauchbar.
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Original von Plat00n
Nein die felgen müssen nichte ingetragen werden, ich habs hier vor mir liegen. Wenn die reifengröße eingetragen ist, reicht es die ABE mitzuführenDas glaubst du doch selber nicht. Dann bräuchten wir garnichts mehr eintragen.
Du brauchst nur das nicht eintragen lassen, was in der Fahrzeug ABE enthalten ist und bei einem 0815 KAdett, sind keine 6x15 nicht inhalt der ABE. Selbst GSI Stossstangen müssten man per gesetz eintragen lassen. Nur weil hier eine gewissen Nachlässigkeit herrscht heisst das nicht, das man es nicht braucht.
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