Fahrzeugzulassung / EU-Harmonisierung

  • #21

    Für so genaue Prüfungen ist gar keine Zeit, es geht lediglich um den Tausch der Papiere in neue.


    Schulung ist heut gelaufen, es wird also alles an Papieren getauscht sobald beide Unterlagen vorliegen, und da das meistens so ist wird also fast immer getauscht.


    Kosten steigen um ca 70 Cent und wenn man bspw ein neues Auto aus sich anmeldet zahlt man die Gebühr von 3,60 ans Kraftfahrtbundesamt für den neuen Brief plus die üblichen Verwaltungsgebühren.


    Wenn ein Auto länger als 18 Monate stillgelegt ist bleibt es beim Alten, man braucht weiterhin ne Vollabnahme und bekommt dann ja eh einen neuen Brief, der dann logischerweise die neue Ausführung ist.



    Was mich unsicher macht ist die Angleichung der Standartdaten (ich meine jetzt keine zusätzlichen Tuningeintragungen, die bleiben original wie vom Prüfer ins Gutachten geschrieben wurde!!!). Die Standartdaten werden reichlich gekürzt und automatisch vom Programm EU-genormt, Reifengrößen bspw fallen komplett raus. Es bleiben nur die Daten aus Ziffer 20-23 bzw nur 20/21 und wie die Zusätze verarbeitet werden sollen wissen die selbst noch nicht. 8o
    Für die Polizei sieht es dann so aus dass nicht wir nachweisen müssen dass wir gewissen Reifen fahren dürfen sondern dass die POLIZEI nachweisen muss, dass wir es NICHT dürfen. Also muß in deren System ein Zugriff aufs KBA möglich sein damit bei Kontrollen geprüft werden kann. Dies ist aber noch nicht möglich und auch so schnell nicht umsetzbar, und solange soll es "eben irgendwie laufen". 8o X(
    Mein Zweifel hieran nun ist allerdings, dass die Polizei mir dann sicher erstmal arg Probleme macht und mir die Karre dann wohlmöglich zwangsstilllegt, nur weil sie mir nichts nachweisen können. Gibt da ja die dollsten Storys...


    Ich bin echt entsetzt wie man 6 Jahre an so einer EU-Chaotisierung arbeiten kann und dann jetzt, kurz vor der Einführung, immernoch nicht die wichtigen Fragen beantwortet werden können. Ich sprech da mal aus meiner Sicht, wie gewisse Schritte am PC ablaufen müssen. Und bestes Beispiel: 2 Kollegen rufen das KBA an und bekommen zwei unterschiedliche Auskünfte wie es laufen soll. Supiiii... :yeah:


    Wir dürfen gespannt sein, mein Antrag auf Urlaub für den Rest des Jahres wurde :nein: :D :D ;) ;)


    So nun hab ichs aber alles oder? Boah ey... :schwitz:


    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten, ich bin etwas in Eile, wollte das aber schnell mal posten...


    So Long
    Steph

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  • #22

    ich bin ganz schwer am überlegen, am Astra meine fälligen "Eintragungen" nach dem 1.10. zu tätigen. Das Gutachten des Prüfers hab ich ja schon lange im Handschuhfach, aber es soll ja irgendwann in den Brief eingetragen werden (was dann ja nicht mehr getan wird). Mal sehen, welches Chaos ich dann auf der Zulassungsstelle bekomme. Der Astra kommt ja eh bald weg :)


    Ich seh das mit den Reifen so: Es wird eine Art "positiv" Liste von Reifen-Felgen Kombinationen geben. Steht das Fahrzeug nicht in der Liste, ist es halt für die Beamten unmöglich, dass so eine Reifen-Felgen Kombination auf dem Fahrzeug bewegt werden kann und damit ist es unzulässig.


    Damit braucht man nix mehr nachzuweisen, da man ja gezeigt hat, dass so ein Rad-Reifen Kombination nicht in der positiv Liste erscheint.


    Folge: freut euch schonmal auf die nächste Generation von ALU Felgen in den Größen: 6x15, 6,5x16 und 6,5x17 mit den Reifen: 195/65R15, 205/60R16, 215/60R17


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #23


    So noch zwei Fragen, Bekommt man erst neue Papiere,wenn man ein Auto um oder anmeldet,oder muß jeder die Papiere ändern lassen? Obwohl,das wäre ja ziemlich viel Aufwand,wird dann eher so wie beim Führerschein sein,oder? Wer neu macht,bekommt neu,wer hat muß nicht unbedingt ändern lassen,oder?
    2.Jetzt spziell wegen der Reifen,laut KBA Nummer,muß ich auf dem Kombi Reifen fahren,die ich garnicht mehr fahren kann,weil ich auf die große Bremse keine 13Zoll Felgen drauf bekomme. Ich habe jetzt durch die Einzelabnahme als Serienbereifung 185/60 14 und 195/50 15 in Zeile 20-23 eingetragen,nicht wie eigentlich 155/80 und 175/70 13. Also wäre bei einer Kontrolle im Winter,wenn ich die 185er Winterreifen drauf hab der Bend auf,weil ich sie ja laut KBA nicht fahren darf. Die 195/50 sind auch im Frühjahr und Herbst drauf. Die dicken Pellen,die unter Ziffer 33 eingetragen sind,fahr ich ja nur während der Sasion auf Treffen.


    Naja,mal abwarten,was das noch gibt. :denk:

    Kadett D Kombi: Geschenkt
    E GSi Schlachtauto: 100€
    Tüv: 171€
    Anmelden: 68,60€

    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #24

    Was das angeht zitier ich mal mein Prospekt hier:


    Generell:
    "Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Die bisherigen FZ-Papiere behalten ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird.
    Wechselt z.Bs. ein FZ ab 01.Oktober den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die FZ-Dokumente müssen paarig sein, d.h. ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" wird es nicht geben."


    ZB Teil I:
    "Die für die Zulassung und Kontrolle eines FZ erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der ZB Teil I (alter FZ-Schein!) vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird bspw. nur eine der mit EG-Typgenehmigung, allg. Betriebserlaubnis oder Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am FZ montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeuges als auch im süpäteren Gebrauch.
    Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der ZB Teil I geändert werden muss (Angabe ist in Teil II eh nicht enthalten).
    Welche Rad-/Reifenkombination zulässig ist, kann den Webauftritten der FZ-Hersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder der Betriebserlaubnis (ABE) entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden."


    Jetzt wo ich das so abgetippt habe finde ich es klingt weitaus verständlicher =)


    Warten wir mal ab und legen zur Not ne Kopie vom alten Brief ins Auto... Besser ist das vielleicht... :D :] :P

    Einmal editiert, zuletzt von BlackMamba ()

  • #25

    Hätte ich das gewust dann hätte ich meinen gsi bis nächstes jahr angemeldet gelassen und die steuern Bezahlt. Hab ihn heute Abgemeldet da er im winter Umgebaut wird. jetzt bekomme ich dan nächstes jahr so einen blöden schein. ;(


    Aber was mach ich mit meinen Eintragungen die ich auf meinen alten abgestempelten schein habe (Sind ja immerhin 2 seiten) :D. ABE`s habe ich keine mehr von den felgen und Fahrwerk usw.


    So ein mist X( X( X(

  • #26

    So weit wie ich das verstanden habe werden alle Eintragungen 1:1 übernommen, es werden nur die Papiere aktualisiert.

  • #27

    Bei uns hier werden angeblich gar keine Eintragungen übernommen, man muss TüV Bestätigungen mitführen, im "Schein" stehen nur die Seriendaten vom Hersteller und sogar die werden gekürzt.....z.B. steht nur noch eine Reifengrösse drin, ich hab allein von Opel aus schon 6 drin stehen. Von bestehenden Eintragungen hat man ja meist keine TüV Bestätigungen mehr, also heissts ab zum TüV und neu eintragen lassen.
    Soweit die offizielle Version hier vom TüV, Stand gestern Mittag.


    Zulassungsstelle: "Neuer Brief/ Schein? Seit wann dann das? Frau yxz, wissen sie was davon?" - "Isch wees nix..."
    Zulassungsstelle Nr. 2: "Hammer noch nit, kommt erst Anfang 2006, wenn überhaupt"
    Zulassungsstelle Nr. 3 hatte dann endlich die neuen Papiere, aber was sie damit anfangen sollten wussten sie auch nicht (genau das wollte ich aber eigentlich wissen ;) )


    Naja, sei schlau und versuchs mal in Hesen hab ich gedacht, sind ja nur paar Km. Nur haben die wieder ganz andere Papiere wie in RLP.


    Fazit: Wer aufm Land wohnt kann getrost noch bis Ende des Jahres warten, bis die das gerallt haben ist Weihnachten.


    Zumal die mit dem ganzen Käs den die hier fabrizieren nicht alles EU einheitlich machen, sondern Bundeslandverschieden :rolleyes:

  • #28

    Bin mal gespannt wie es hier ausschaut. Werd mein ja in 3 Wochen abmelden.

  • #29

    Was ist mit dem alten KFZ-Brief???
    Bei uns wird der einbehalten. Dürfen die eigentlich garnicht,weil das MEIN EIGENTUM ist und es zum KFZ mit ausgeliefert wurde. Anstatt den zu entwerten mit nem Stempel UNGÜLTIG und nen paar Schnitten mit der Schere. Nein den gibts nicht wieder, maximal ne Kopie von Vorder und Rückseite ist möglich.


    Wie sieht das eigentlich rechtlich aus. Ist diese Prozedur überhaupt rechtens???? Kann man das irgendwo nachlesen, das der alte KFZ-Brief eingezogen werden muss??? Unter KBA.de hab ich nix gefunden.


    Währe aber schon interressant für die vollständige Historie von den Fahrzeugen, welche in geraumer Zeit den Young-oder Oldtimerstatus erreichen.

  • #30

    Einziehen dürfen die den Brief nur wenn du im Gegenzug die neue Bescheinigung erhälst. Bei der Abmeldung ändert sich erst mal nix, erst bei der Anmeldung werden die Papiere getauscht. Kann ja auch sein das du dein Auto verkaufen willst, wie solln das gehen ohne Brief?


    Meinen Brief bekommen die nit, zur Not kann ich den Kadett auch über Winter angemeldet lassen. Stört mich beim zerlegen nicht ob da Stempel auf den Schildern sind oder nicht :D

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