Kaltlaufregler beim C16LZ

  • #1

    Hi, nachdem ich hier im Forum auf die Idee mit dem Kaltlaufregler zur Steuerersparnis gebracht wurde nun meine erste Frage dazu:


    Ich habe den Kadett E mit C16LZ-Motor drin.
    Und ich war vor 3 Wochen bei der normalen AU.


    Muss ich nun nach Umbau schon wieder zur AU?
    Und kann danach erst zur Zulassungsstelle. Oder brauch ich keinen erneuten AU-Termin.
    Weil, irgendwie gehts mir gegen dn Strich, nocheinmal 40€ zu latzen, obwohl ich letzten Monat erst da war.

  • #2

    Leider mußt du nochmal hin da du ja nachweisen mußt das dein Auto jetzt die auflagen der Euro 2 norm schafft....

    http://onlinefussballmanager.de/vereinsseite/vereinsseite_frameset.php?teamid=113920

  • #3

    Hab grade mal beim TÜV angerufen. Der sagte mir das gleiche.


    Aber: Soviel ich weiß, regelt der Kaltlaufregler eh nur bei kaltem Motor (Sagt ja auch der Name ;) ) um den Kat schneller auf Temp. zu bringen. Und nach 3min schaltet sich das Teil ab.
    Wenn ich da mit warmem Auto zur AU komme, wird der doch die gleichen Werte wie vorher messen. Oder sehe ich das falsch?


    (Für den C16LZ finde ich übrigens grade keinen Kaltlaufregler. Gibts den vielleicht nur für den C16NZ? Oder sind beide kompatibel?)

  • #4

    Also die AU muß vor dem Einbau gemacht werden, damit man feststellen kann ob der Kat noch richtig funktioniert. Kommt drauf an wer die AU gemacht hat, aber ich denk mal bei 40€ wars der TüV :) Bei Opel würden die dir sicher die Bestätigung auch noch so ausfüllen (bei mir war damals die AU 3 Mon. her), aber auch nur wenn man die Au bei denen im Hause gemacht hat.
    Bei dem Twin Tec Teil kann ich dir nicht genau sagen ob der auch für den C16LZ ist, der HJS Euro TR2 ist soweit ich weis für alle 1.6er.

  • #5

    Für den C16LZ kannst du nicht den Kaltlaufregler vom C16NZ nehmen. Die Regler sind nur für den Motor zugelassen (gilt für den TwinTec KLR). Funktionieren würde es vielleicht, aber du bekommst es dann nicht eingetragen. Also kommst du nicht in den Genuss der Steuervergünstigung.
    Wenn du schon die AU gemacht hast dann guck doch mal nmach wie die Abgaswerte waren. Wenn du gerade eben die Grenzwerte geschafft hast wirst du vermutlich die Werte für die Eintragung des Kaltlaufreglers nicht erreichen. Diese sind nämlich wesentlich niedriger.


    EDIT Ich kenne es nur so das die AU nach dem Einbau gemacht werden muss.

    Ford Mondeo. Die neue Erfahrung.

    Einmal editiert, zuletzt von derBenni ()

  • #6

    Wegen dem Motor kann ich dir das gerade nicht sagen aber soweit ich weiß ist der unterschied das der kat mit Kaltlaufregler 3 sekunden schneller auf betriebstemp kommt... Und das dann eben der punkt ist das er euro 2 kriegt...

    http://onlinefussballmanager.de/vereinsseite/vereinsseite_frameset.php?teamid=113920

  • #7

    Bei vielen ist die AU nicht zwingend. Es muss nur eine Fachwerkstatt bestätigen das der KLR richtig eingebaut ist. Fahr doch einfach mal zu einer Werkstatt und frag nach, wie die das machen!

  • #8

    Bei dem Thema scheint echt große Verwirrung zu bestehen :D


    Habe nun nocheinmal mit nem anderen Herrn vom TÜV gesprochen, der sich irgendwie kompetenter anhörte.


    Der meinte: Vorher muss ne "erweiterte" AU gemacht werden um den KAT zu testen.
    Wenn dann alles in Ordnung ist, kann ich das Teil einbauen, die (oder ne Werkstatt) guckt, ob alles i.O. eingebaut ist, und dann gehts ab zur Zulassungsstelle.
    So habt ihrs ja auch beschrieben.



    So, nu bleibt noch die Frage nach dem richten Teil für meinen Motor.


    Mir fällt grade auf: Obwohl ich Schlüsselnummer 640 habe, ist bei mir der LZ drin.
    Hängt die Schlüsselnummer nicht direkt mir dem Motor zusammen?

  • #9

    Wenn man den KLR selber einbaut, wird die AU anschließend beim TÜV/Dekra gemacht um festzustellen ob der Kat OK ist, in der Werstatt wird die AU meistens zuvor gemacht, kommt aber auf´s gleiche raus, ohne AU wird das mit einer Eintragung nichts werden, es sei denn die Fachwerkstatt ist nicht vom Fach oder der Prüfer pennt.

  • #10

    TüV...Eintragung? Ich war wegen dem KLR nie beim TüV, Bescheinigung von der Wekstatt geholt und ab zur Zulassungsstelle. Die hat alles verglichen, Steueränderungsantrag bearbeitet und die neue Schlüsselnummer im Brief eingetragen.

  • Hey,

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