Scheinwerfer öffnen

  • #61

    @d-driver
    eben, solange die streuscheibe und dr reflektierende teil des reflektors nicht beienträchtig bzw. verändert wreden ist es zumindest nicht verboten. und nichts anderes hat ps bzw in.pro gemacht, in ps-gutachten steht sogar drin das es serienscheinwerfer sind und welche flächen gefärbt wreden durfen...


    Loki
    welche irmscher scheinwerfer? normalerweise haben die popelige hella-scheinwerfer aus dem zubehör verbaut, wenns runde sind passen mit ein paar anpassungsarbeiten auch de-scheinwerfer aus nem e-30 rein.

  • #62


    handelt sich um die kadett-dsw´s... da steht was vorn von "cibie" auf dem glas, hinten valeo...


    auf DE lampen vom e30 werd ich die sicherlich nicht umpfuschen, da ich froh bin, das die original sind!!

    ...kuschelkurs is aus...

  • #63



    Wenn du eine Leuchte färbst, sprich Teile abdunkelst die bei der Original Leuchte nicht abgedunkelt ist, erlischt die Betriebserlaubnis der Leuchte, das sollte eigentlich jedem bekannt sein. Wenn man selber hin geht und wie im Thread Thema einen Kadett E Scheinwerfer einfärbt so wie es PS-Designe es gemacht hat erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers, denn die Leuchte ist dann nicht mehr so wie z.Bs. Hella sie hergestellt hat. Hab den Käse schon zigmal mit TÜV-Prüfer durchgekaut und bekam immer die gleiche Antwort. Wenn du da einen anderen Prüfer findest geb mir bitte sofort bescheid, fahre dann sofort dort hin zur Eintragung.

  • #64

    Die ABE von PS-Design wurde schon lange wieder zurückgezogen - sie ist also nichtig!


    PS-Design hat ganz normale Scheinwerfer (meis Hella) genommen, aufgemacht und mal kurz abgedunkelt.


    Inpro ist hingegangen und hat ein Glas für die Scheinwerfer anfertigen lassen (merkt man auch wirklich im Dunkeln!!!)


    Was sind schon 160 €? Das kann man doch noch bezahlen?


    Gruß


    Christian

  • #65


    Also wenn du zum Bodensee fahren willst :D
    Mein Onkel hatte im A Vectrra das gleiche gemacht un der TÜVer meinte solang du die Reflektoren (wie oben genannt) nich färbst sonder nur das "Gehäuse" ist ihm das egal, und mit der Polizei hatte er deswegen auch nie probleme.


    wenn ich mir mal schwarze Blinker kauf werd ich das auc machen.


    (oder kann man das zufällig auch mit weißen Blinkern machen??? )


    edit: C Ascona gabs die so serienmäßig

    Original kann jeder! :snooze:

    Einmal editiert, zuletzt von Blacklistdriver ()

  • #66



    Beim Gutachten von PS-Designe werden die Reflektoren mit eingefärbt, also ist das schon uninteressant.

  • #67

    wo wird da der reflektor mit eingefärbt???
    so wie man das auf dem bild vom gutachten auf der ersten seite sieht, wird alles AUSSER dem reflektor lackiert.

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #68

    Auf dem Ausschitt den Gutachtens kann man erkennen das der Reflektor mit eingefärbt wird, das stört auch jedem TÜV, denke mal das auch deswegen das Gutachten zurückgezogen wurde.


    Gutachtenauszug

    Einmal editiert, zuletzt von JuppesSchmiede ()

  • #69

    tja, nur das die bereiche nicht teil des reflektors sind, der scheinwerfer würde auch ganz ohne die flächen funktionieren.
    hat sogar den vorteil, das wenn die sekundärflächen schwarz sind, das das streulicht reduziert wird, das zb bei nebel sehr unangenehm blendet.


    aber dazu muß der tüv-onkel wissen, wie der scheinwerfer funzt bzw welche flächen unnötig sind, und genau da steigt die masse aus.


    denn der eigentliche reflektor ist genau der teil, der in dem gutachten frei ist.

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


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    No Fuckin Mainstream

  • #70

    Das sowas jetzt kommt war logisch, es steht fett daneben das am Reflektor eingefärbt wird und man merkt es auch an der Leuchtwirkung, hatte mir selber Scheinwerfer so eingefärbt und diese ne zeitlang gefahren. Es ist und bleibt illegal, das ist der Stand der Dinge, habe hier nun keine Lust auf eine Diskusion Erfahrungen gegen Theorie, das hatten wir schon mal.

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