was muss drinbleiben?

  • #11


    vll. muss kein tacho drin sein, aber du brauchst irgendwas was die geschwindigkeit anzeigt, unabhängig von externen systemen wie gps. und außer tacho fällt mir da nicht wirklich eine ein. ;)


    ich hab seit 2 Jahren keine türverkleidungen und mitteltunnelabdeckung mehr drauf. bei der HU hat niemand was gesagt, dabei haben die sogar den sonnenblendstreifen peinlich genau nachgemessen...
    außerdem war ich mal beim tüv und hab gefragt ob ich beim heckausbau die rücksitze austragen muss. und mir wurde gesagt dass ich das nicht müsse, denn wo keine sitze sind darf sich niemand hinsetzen, egal was im schein steht. (Beispiel Kleintransporter, bei denen man die hinteren sitze auch komplett ausbauen kann oder wenn man die rückbank umlegt) somit muss nix ausgetragen werden.
    die zahl im schein bedeutet nur wieviele personen maximal im fahrzeug mitfahren dürfen, und schreibt nciht vor wieviele sitze drin sein müssen.
    sitze müssen nur dann ausgetragen werden, wenn sie nicht genuzt werden dürfen (ob vorhanden oder nicht) wegen einem käfig, schultergurte und ausgebaute seriengurte, oder schalen/Halbschalen sitze.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #12

    nunja das heisst nich das ein tache verbaut sein muss


    das ist dann wieder so was verbaut ist muss funktionieren und deshalb natürlich auch im fall des tachos ablesbar sein wegen des lenkrades


    ist das gleiche mit verbauten lichtern die nicht funktionieren ob man sie braucht oder net iss dem tüv auch egal aber was verbaut ist muss eben funktionieren

  • #13

    kann ich mir nicht im geringsten vorstellen,alleine schon wegen der zulässigen höchstgeschwindigkeit auf den strassen. :rolleyes:


    so einen unfug habe ich noch nie gehört und bevor hier drüber weiter diskutiert wird will ich erst beweise,sonst will ich da drüber nix mehr lesen...

  • #14

    Ein Kumpel von mir hatte in seinen Fiesta nen Fahrradtacho eingebaut weil seiner kaputt war :D Weiss allerdings jetzt nich ob er so auch übern Tüv is...muss ich ihn bei gelegenheit mal fragen...

  • #16

    Junx, wenn ihr so am tunen seit, solltet ihr eigentlich die StVZO als Pflichlektüre haben. Ich meine bald, es wäre sinnvoll eine extra Tuning-Fahrschule einzuführen, mit einem Tuning-Zeugnis.


    StVZO:

    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler


    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für


    1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
    2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.


    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


    Wenn das kein TACHO ist, was ist das dann ?!?!?


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #18

    Nochmals zu den Sitzen.
    Wenn Du Die Rückbank ausbaust ist das Richtig das Sie in dem Falle noch nicht ausgetragen werden muss, sobald Du aber deine Vorderen und Hinteren Gurte entfernst, du Dir dann H Gurte einbaust und an den stellen befestigst wo Die Rückbank drankommt, dann musst Du sie austragen lassen.
    Weil sonst Könntest Du ja Die Rückbank einbauen nur um eben zur fete zu fahren und Die Gurte Vergessen.


    ich habe auch keine abdeckung über meinem Schaltgestänge und bei meiner 21ziger wurde auch nix bemängelt.
    Das mit den Sonnenblenden hingegen stimmt ebenso mit den Türtafeln.

    Einmal editiert, zuletzt von KadettESau ()

  • #19

    Ich bin auch ohne Sonnenblenden durch ne 21er, der Prüfer hat gemeint das der Sonnenblendstrefen ausreicht. Zumal ich mich nicht erinnern kann das ich überhaupt mal ne Sonnenblende gebraucht oder benutzt hab....

  • #20

    also ich bin 3 monate im frühjahr ohne himmel gefahren und ich will die blenden niemehr missen. trotz midnightblack tönungsstreifen.
    was hast du denn für nen streifen (jetzt wegen tüv) getönt oder undurchsichtig?

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