Ja, der Betreff ist kurz aber sagt schon fast alles.
Mein Kadett mit Klimaanlage steht nun mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen,
müsste erstmal in eine Werkstatt um den TÜV-bereit zu machen, den TÜV würde
ich in der gleichen Werkstatt bekommen. Danach kann ich den ja wieder anmelden,
aber muss ich den Wagen jetzt extra auf einen Trailer packen, damit ich den
in die Werkstatt bzw. zum TÜV fahren kann ?! Zum TÜV darf man doch immer
hinfahren, wenn man Änderungen usw. vorgenommen hat, hier ist es doch eig.
ähnlich, nur dass der Wagen nichtmal zugelassen ist.. Man ist das kompliziert..
Danke,
Rob.