Aus für die 07er Nummer!!!

  • #41

    Es ist doch nun einmal so:
    in der "echten" Oldtimerscene sind wir mit unseren verbastelten Gebrauchtwagen nicht gerne gesehen. Verändern ist dort sowiso eher tabu.
    Der DEUVET ist eher nen Organ der "echten" Oldtimerfraktion, daher ist es dem vollkommen egal was mit "Deinem" Kadett D oder irdendeinem anderen Grossserienmodell später passiert (original oder nicht ist erstmal egal)
    Es gibt halt sooooo viele davon.
    Nun haben sie es eigentlich geschafft den Leuten die ihren 20 Jahre alten Wagen günstig unterhalten und auch pflegen wollten den Hahn zu zudrehen. Juckt die doch nicht.
    Die rote Numer ist endlich nen "echtes" Sammlerkennzeichen geworden und die zeckenhaften Jungs die sich dort nur mit Ihren total verbastelten Kisten daran miternährt haben sitzen endlich auf dem trockenen und die Mistbuden gehen endlich in die Presse.
    So siehts aus und ich denke daran wird sich nix mehr ändern. Ich habe auch ne 07er und werde sie wenn alles so kommt wie es beschlossen wurde trotz unbefristet aber mit Hinweis auf Wiederruf im Zuteilungsbescheid abgeben müssen.
    Mal sehen was ich dann mache, sicher nicht Pressen oder verkaufen, den Triumph gönne ICH denen nicht.


    Gruss Michael (der erstmal abwartet wie was genau irgendwo irgendwann von irgendwem mal umgesetzt wird ;))

    ;( KADETT D CARAVAN IST VERKAUFT! ;(

    Einmal editiert, zuletzt von CARAWAHN ()

  • #42

    Moin Moin,




    auf direkte Email-Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekam ich heute das folgende Schreiben als Antwort:



    Mit der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Kraftfahrzeu-ge und ihre Anhänger auch ohne Betriebserlaubnis und amtliche Kennzeichen an Veranstal-tungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechni-schen Kulturgutes dienen, teilnehmen können, wenn dabei für die Fahrzeuge rote (07er) Kennzeichen verwendet werden. Die Ausnahmeverordnung selbst schrieb für die Fahrzeuge kein Mindestalter vor. In der Begründung wurde lediglich darauf verwiesen, dass solche Fahr-zeuge in der Regel mindestens 20 Jahre alt sind, jedoch nicht selten ein Alter von 30 oder mehr Jahren erreichen.


    Die Definition von Oldtimern als Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes einge-setzt werden, erfolgte mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vor-schriften vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1889). Gründe, von einem einheitlichen Oldtimerbe-griff abzugehen und unterschiedliche Begrifflichkeiten einzuführen, wurden nicht gesehen und Sonderregelungen für Fahrzeuge nach der 49. Ausnahmeverordnung deshalb auch nicht getroffen.


    Dass ein einheitliches Mindestalter von 30 Jahren bereits nach geltendem Recht Vorausset-zung für die Zuteilung roter 07er Kennzeichen ist, wird in einem Urteil des VG Braunschweig vom 5. Februar 2003 (Az.: 6 A 256/01), bestätigt durch Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 8. Mai 2003 (Az.: 12 LA 96/03), ausdrücklich festgehalten.


    Nunmehr wurde die bisherige Rechtslage in die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) eingearbeitet. Für bereits zugeteilte 07er Kennzeichen gilt ein Bestandsschutz, das heißt, bleiben sie auch nach Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung gültig. Befristet erteilte Kennzeichen werden, wenn der Ablauf der Befristung nach In-krafttreten der FZV eintritt, unter den in der FZV genannten Voraussetzungen verlän-gert.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    R. Hesse[/B][/U]

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #43

    das klingt ja schon mal nicht schlecht ... heißt für mich aber auch, das mein rekord heuer unbedingt noch drauf muss, bzw, eigentlich auch nicht, denn die nummerschilder als solches hab ich ja schon unbefristet zugeteilt bekommen, mußte dann ja rückwirkend keinen stress geben ...
    ich seh schon, da führt kein weg an nem date mit meiner zulassungstante vorbei 8)

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #45

    Jo, ich hab meine nun auch unbefristet bekommen.
    Ich hab auch mal nachgefragt, bei uns kann man dieses jahr noch ganz normal für alle Autos ab 20 Jahren 07er bekommen...
    Die änderung auf 30 jahre wäre erst ab kommendem jahr...

  • #46

    dass feut mich dass man es dieses jahr noch machen darf :)
    dann wird dass mit dem manta vll dochnochwas ohne warten zu müssen bisser 30 ist


    was muss man dazu haben um die schilder zu bekommen ?

    Die Wissenschaft bemüht sich das unmögliche möglich,
    die Politik das mögliche unmöglich zu machen.

  • #47

    Nutze dafür die Suche oder ruf am besten deine Zulassungsstelle an, da es jeder anders handhabt

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #48

    Alle die die Kennzeichen unbefristet zugeteilt bekommen haben haben Glück gehabt. Bei uns werden die Kennzeichen IMMER nur für 1 Jahr befristet ausgegeben. Ergo darf ich dann meine Kennzeichen nächstes Jahr wieder abgeben und in 6 Jahren erneut beantragen.


    Is doch alles Sch.....

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #49

    wie geht das denn wenn man jetzt ein unbefristetes Kennzeichen hat, und nach der gesetzesänderung noch ein zusätzliches Auto mit diesem Kennzeichen bewegen will, was dann 20 jahre alt wird??

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