"kaufen" oder "basteln"?

  • #22

    Wegen der GSI Front und TÜV Klick it


    Und je nachdem was du für nen Polizisten hast gibt es dafür auch streß. Ist zwar sehr klein das Risiko das das passiert und einer merkt, aber wenn es passiert hast du das Problem.


    Und die CD Front find ich auch nicht so schön. Da ist die GSI Front, meiner Meinung nach, doch die bessere Lösung.

  • #23

    Moin


    Zum Thema Eintragen müßt ihr auch mal daran denken, das der normale Kadett einen anderen Abschlepphacken hat als der GSi. Der paßt dann nämlich nicht mehr, wenn man die GSi-Stossstange verbaut. Habe da beim Abschleppen schon mal ein schönes Loch reingerissen, war mir aber egal, denn wenn es auf der Arbeit schnell gehen muß, kann ich auf sowas keine Rücksicht nehmen... Schließlich ist dies Öse zum schleppen da!


    Gruß Jens

  • #24


    Darauf hat der tÜV bei mir überhaupt nicht geachtet.

  • #25

    Excalibur
    War jetzt eigentlich auch nicht wirklich so gemeint, das der Tüv das bemängelt, wollte nur damit sagen, das es im Falle eines Falles beim Abschleppen da Probleme geben kann. Und nicht jeder ADAC-Typ macht sich da Sorgen drum, ob das passt.
    Es ist aber in der Tat so, das sowohl vorne als auch hinten eine Abschleppvorrichtung vorgeschrieben ist.
    Würde mir aber ne GSi-Stosstange auch ohne schlechtes Gewissen an nen normalen Kaddy schrauben. :D Sieht halt am Besten aus!


    Gruß Jens

  • #26


    Aber ich bin ja dabei und mache mir da viele Sorgen!
    Ist zwar nicht ganz richtig so, haben meinen WW aber schon mal an der Domstrebe 6 KM abgeschleppt.


    Hinten ist auch Pflicht?
    Hat sich da was geändert?
    Als ich vor einem oder zwei Jahren mit dem Leiter unserer TÜV-Station besprochen habe wie ich das mit dem 4-Rohr ESD am besten machen kann meinte er das ich den Hacken am beste entfernen oder als Halter nutzen sollte, wäre also nicht mehr zum abschleppen zugebrauchen.
    Bin zwar bis heute nicht dazu gekommen aber durch die hintere Lippe (eingetragen) kommt amn auch so nicht dran.

  • #27


    Also ich zittiere da mal:


    StVZO:


    § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.


    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. ()


    Gruß Jens

  • #29

    Das kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber ich sag mal, wo kein Kläger da kein Richter oder wie heißt das so schön?! Da fahren, glaube ich, viel schlimmere Dinge im Straßenverkehr rum...


    Gruß Jens

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