
Vollabnahme
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#12 ich wollte keinen neuen thread aufmachen deswegen frag ich ma hier. nach 18 monaten nach stillegung eines autos muss man ja zur vollabnahme oder? bei mir sind alle möglichen eintreagungen wie motor, fahrwerk, felgen usw. im brief eingetragen. muss das nach den 18 monaten alles neu eingetragen werden?
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#13 Seppel
Ich kenne das so, das nach 18 mon der Brief verfällt.
Alle Eintragungen im Brief können als Gutachten zewcke neu eingetragen
werden. Müssen aber begutchtet werden.
Leichter ist es den Wagen mal schnell fürn Tag anzumelden und somit
die Frist zu verlängern.
Hin anmelden und sofort wieder abmelden.
Brauchst ja nicht mal Kennzeichen für machen lassen.
Nur AU muss mindestens 1 Tag noch gültig sein. Gleiches gilt für die HU. -
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#19 Moin!
Hier fahren so viele Leute zum Tüv und keiner kann was über vollabnahme sagen?Also,seit 1 Jahr oder so gibt es die 18 Monate Regelung nicht mehr!Der Brief ist 8 Jahre Gültig!
Also vollabnahme erst ab 8 Jahre!Ich war mit mein 24V Manta letzte Woche beim Tüv und war eine normale abnahme obwohl das Auto 4 Jahre stand!
hat mich 59 Euro gekostet + Au!Gruß Dirk
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