Mein Cab

  • #41


    Dann zeig mir mal das Gesetz mit § und Absatz.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #42

    Ich hatte für den Bösen Blick ein anderes Gutachten dort musste man
    einen Punkt auf den Scheinwerfer suchen. Davon 1,5 cm zur Seite und
    dann musste von dem Punkt aus 3,5 cm Platz sein zum BB.
    Leider gab es diese Punkte nicht auf mein Scheinwerfer obwohl
    mein Scheinwerfer gelistet war.
    Werde fürn Tüv die Haube wechseln wie gesagt und dann nen neuen TÜV
    suchen.

  • #43

    dein böser blick ist so wie die kamei blenden zum kleben und die sind tüvffrei. ich habe garkeine papiere gebraucht, hab meinen bösen blick per 21er abnahme eingetragen

    --http://www.opel-lager.de--
    --Astra f Caravan 1.6--
    --Calibra 2.0 16V--
    --Kadett 2.0 16V--
    --Kadett 1.6 automatik--

  • #44

    Gibt kein Gesetz wo drin steht wie Tief ein Auto sein darf!


    Nur die Scheinweferhöhe und Nr.Schild höhe haben angaben!



    Zwar gehen einige TÜV Prüfer nach diesen 8cm. Ist aber kein Gesetz ! ! !


    In der letztn OPEL Tuning stand ja auch ein Berich übers Tieferlegen. Die hatten da ja auch was mit den 8cm rein gebracht...

  • #45

    Scheinwerfer mindesthöhe war glaube ich für vorne 50 cm und genau die habe ich auch (bei der Leuchtfläche)

  • #46


    Diese 50cm gelten aber für die untere Lichtaustrittskante, also haben wir bei den Kadett Scheinwerfern noch ca. 2cm mehr Platz von der unteren Scheinwerferkante aus.

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  • #47

    Genau die stelle meinte ich auch bei den Scheinwerfern.
    in der Opeltuning 5 / 2006 steht sogar drin das es och ein etoleranzgrenze vom 50mm gibt also wäre das ja kein Problem.
    Ich suche gerade in der 6 / 2006 die stelle mit der Mindesthöhe.
    Konnte bis jetzt aber nichts finden.


    Ganz blind. Steht nicht im Text sondern unter dem Bild vom Astra.
    Sinngemäß (Damit Chefe kein ärger bekommt):


    Die Richtlinien (Prüfrichtlinien) der Prüfstellen geben (werten) 110 mm als
    Richtwert. die Praxis zeigt, das nicht tiefer als 80mm zugelassen wird.
    Dabei muss das Fahrzeug noch unter Alltagsbediengungen (heißt auch voll
    beladen) unter betriebsüblichen bedingungen Fahrbar sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonntagsfahrer ()

  • #48

    Für die Scheinwerferhöhe gibts auch ne Ausnahmegenehmigung, die man beim Regierungspräsidium für das Fahrzeug mit dazugehöriger Fahrgestellnummer für 25€ beantragen kann. Ist zumindest hier bei uns in Sachsen so.

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  • #49

    Zur Info und zur Übersicht:
    Habe den Text oben mal schnell editiert.


    Hierdurch fällt das schneller auf. :)

  • #50

    Und da steht ganz eindeutig Richtwert... Also ein Gummiparagraph und NICHTS handfestes...


    Wie sollen dann bitteschön Firmen wie Weitec, FK, H&R usw. ihre Fahrwerke für die Autos zugelassen bekommen, wenn es dafür angeblich eine Begrenzung geben soll? Würde ich mir einfach nicht gefallen lassen, dem Prüfer den Rücken zudrehen und sagen, dass ich zu jemandem fahre der Ahnung hat.

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