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#13 ZitatOriginal von opelkadett
Die bekommen dafür eine Ausnahmegenehmigung, die in die Papiere eingetragen wird. Nach Ermessen des Sachverständigen sind für diese einzeln importierten Fz Abweichungen von den Vorschriften möglich. § 21 StVZO.
Alles nach §§19ff der STVZO greift hier. Hilfreich ist in diesem Fall immer eine entsprechende Kopie einer Eintragung zur Hand zu haben. Geht aber auch mit Gutachten und entsprechender Freundlichkeit beim Prüfer.Unterlagen besorgen, zum Termin anmelden und versuchen es eintragen zu lassen, dann gibt´s auch keine Probleme. Selbst dann nicht, wenn Dir der TÜV nen Hamster als Scheibenwischer einträgt. Solltest du sie wieder ausbauen, dann auch wieder austragen lassen. Damit alles seine Richtigkeit hat.
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#14 Hallo das mit der Ausnahmegenehmigung kannst du vergessen die gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr.Ich bin gerade bei meinen Ponitac angefangen ihn für den deutschen Tüv vorzubereiten für die neuabname hat nämlich noch nie in Europa gelaufen (stand 14 jahre beim importeur der pleite gegangen ist) da hab ich mich schon vorher inform.Es gibt aber noch andere rücklichter sehen aus wie die vom le Mans nur der untere teil ist orange, die hab ich von einem aus dem forum sind mega selten.
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