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#20 wird doch langsam
bin mal gspannt was da noch alles kommt..:)
die öse muss mit angebauter stossi nicht zu erreichen sein, die öse darf nur nicht entfernt werden, bzw ist ein schraubhacken drangeschweisst worden, muss die abgenommen werden.
Stosstange runter und dann kann man schleppen...NUr einfach wegflexen ist nicht tüvgerecht, obwohl der tüv da selten drauf guckt...
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