Seitenbegrnzungsleuchten

  • #1

    Hi leute,
    Ich war jetzt bei zwei verschiedenen Tüv stationen wegen Stoßstangen eintragen.
    Der eine meinte die Seitenbegrenzungsleuchten mit 3 Led's sind kein problem - Der andere meinte die sind neuerdings komplett verboten obwohl ich eine ABE dafür habe. Er meinte wenn mich die Polizei sieht gibt es einen dicken Strafzettel.
    Ich steh total aufm Schlauch.
    Ist das jetzt erlaubt oder nicht ?
    Nette grüße Phill.

  • #2

    also das die neuerdings nix mehr erlaub sind wär mir neu. meine freundin hat an ihrem auto auch welche dran und hat bis jetzt keine probleme damit gehabt. frag doch einfach mal bei der polizei nach was die sagen. :ahhhh:

    16V...verleiht Flügel

  • #3

    Totaler Schmarrn.


    Wenn es sich um die typgeprüften Seitenmarkierungsleuchten (z.B. von Hella oder in.pro) handelt und diese entsprechend der Einbauvorschrift montiert (Lage / Höhe / Abstand) und angeschlossen (parallel zu den Begrenzungsleuchten, nicht mit Blinkfunktion o.ä.), sind diese nach der ECE R 48 zulässig.


    Einige Hersteller (z.B. BMW) liefern ja sogar ab Werk mit SML.


    Immer wieder der selbe Tip von mir:


    Für alles, was nicht dem Werksauslieferungszustand entspricht, Papierchen mitführen. Ich habe bei Kontrollen immer freundlich lächelnd mein kleines A5-Ringbuch zusammen mit dem Fahrzeugschein ausgehändigt .. und nie Probleme gehabt.

  • #4

    Es gibt derzeit keine aktuelle Änderung der StVZO, aus der hervorgehen würde, dass Seitenmarkierungsleuchten, sofern sie eine ECE Zulassung besitzen, nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.


    Es gäbe auch meines Erachtens keinen plausiblen Grund dafür... ?(


    Von mir würdest du daher auch keinen "dicken Strafzettel" bekommen. Dick sowieso nich, "Verstoß vom Anbringen anderer als vorgeschriebener und für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen" kostet 20 Euro...kein Punkt (solange keine Gefährdung vorliegt) :D

  • #5

    ginge so ne änderung überhaupt von jetzt auf morgen? ich mein, ich kenn einige die berenzungsleuchten dran haben, wie sollen die das denn mitbekommen, wenn die "verboten" würden? Man kann sich doch nicht monatlich informieren ob sich was geändert hat, und man was mbauen muss.
    Wenn die bisherigen Leuchten eine ECE Genemigung haben, dürfte man die doch auch weiter fahren, allenfalls noch nicht verkauften könnte man evtl. die Genemigung entziehen, oder?

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #6

    Kommt drauf an wo man die verbaut hat, Baut man die jeweils an die untersten ecken der lippen von den spoilerlippen sind die verboten :). Verbaut man die ordnungsgemäß haste keine probleme beim TÜV.

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #7

    also bei meiner freundin und auch bei nem bekannten von mir (sind beide corsa b fahrer bzw fahrerin) sind die in der gummi-lippe von der stosse und ca. 4 bis 5 cm über dem boden und da hat bis jetzt nie einer was gesagt. sogar der tüv bei diversen eintragungen hat nie etwas gesagt. hab ma n bild von meiner freundin ihrem angehängt.

    16V...verleiht Flügel

  • #9

    ordnungsgemäßer anbau is sowieso voraussetzung...
    es geht ja um die zulassung der leuchten selbst, nicht darum wo die fest sind. 5cm übern Boden darfste garnix anbauen, ob die ne zulassung haben oder ncht is dann auch egal.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #10

    Stimmt so nicht ganz.


    Die Leuchten sind typgerüft, also zulässig.


    Die Montage entspricht nicht den Vorgaben. Damit werden die Lampen - wegen unzulässiger Montage - auch unzulässig und "knöllchengefährdet".


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