Seitenbegrnzungsleuchten

  • #11

    Es gibt sicher in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder Änderungen der StVZO. Da wäre halt jeder selbst in der Pflicht sich zu informieren. Da ich diese Nachträge aber regelmäßig bekomme, kann ich sagen, da hat sich nix geändert.


    Grundsätzlich sind diese Leuchten weiterhin zulässig(ECE und Anbauvorschriften vorausgesetzt) ;)

  • #13

    ich kram den thread mal aus den tiefen des forums.


    und zwar gehts um folgendes:


    welche kennzeichnung brauch eine sml um zulässig zu sein??


    weil: würde gern seitenblinker vom bmw (die langen schmalen) montieren, da die in die zierleiste meiner angedachten schürzen passen und daher bei tage nahezu unsichtbar sind...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #14

    Zum einen ein gültiges ECE Rechtskreissymbol (E-im Kreis) mit zusätlicher Genehmigungsnummer. Seitenmarkierungsleuchten tragen zudem in der Regel die Aufschrift SM1 oder SM2. Da du Fahrtrichtungsanzeiger montieren willst, wirst du dort letztgenanntes Symbol nicht finden.

  • #15

    also isset essig mit zulassung... das is nich erfreulich...


    angesichts der "unheimlich grossen" auswahl der sml´s kann man´s knicken...


    entweder die riesendinger von bmw oder volvo, oder diese "warzen" ausm zubehör...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #16


    Hab ich auch mal überlegt, jedoch sagte mir der TÜV-Mensch das er sie mir nicht als Begrenzungsleuchte eintragen dürfte, und das war schon der wohlwollende, zufällig sogar der Chef der Niederlassung, war aber nichts zumachen.

  • #17

    ich werd die tage mal zur garage fahrn und mal auf die richtigen sml´s schauen, ich mein, ich hab da nur ne e-kennung drauf...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #19


    Und auch das wird nichts weil diese Leuchten nur eine Zulassung für diese bestimmten BMWs/Volvos haben, genauso sieht es auch mit denen von Jaguar aus, vorausgesetzt es hat sich da in den letzten Jahren nichts geändert.

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