Hab grad ein Schnäppchen bei ebay gemacht, Verkäufer wills aber nicht rausrücken!

  • #11

    Schreib ihm das wenn die wahre nicht kommt du deinen Rechtschutz nutzt. Falls er dann immer noch rum zickt einach hin und ihm nen Brief vom Anwalt zu kommen lassen.


    Aber nicht vergessen kann ja auch sein das ihm das Gerät noch kautt geht. Wird ja auch mal gern gemacht...


    Aber so ist Ebay halt. Hab da auch schon einige Sachen extrem günstig weg gehen sehen von mir :(

  • #13


    heißt das, dass der Artikel anders ist oder das du denkst,
    dad der Verkäufer so ein ding dreht.
    Hat man dann aber nicht auch anspruch auf Schadensersatz?

  • #14

    Gerade mit RS bietet es sich an, den zivilrechtlichen "Druckweg" einzuschlagen.


    Du kannst ihn auf Vertragserfüllung verklagen.


    Dauert aber bei der chronischen Überlastung deutscher Gerichte bis zu 2 Jahre, bis da ein Urteil vorliegt. Eventuell noch den Weg der einstweiligen Anordnung, aber da muss Eilbedürftigkeit nachgewiesen werden.


    Über das Kontaktformular kannst Du zusätzlich bei iBäh dafür sorgen, dass er eventuell eine Verwarnung erhält.


    Kontaktformular

  • #16

    So eine Versteigerung ist ein Rechtsgültiger Kaufvertrag - als hätte ich im Laden gestanden und gesagt "Kauf ich". Der Vergleich mit dem Haus hinkt, da hier der Unterschied zwischen Gebot und tatsächlichem Wert mehrere Nullen ausmacht (Verhältnismäßigkeit). Als Gegenbeispiel sei der Passatverkäufer genannt, der einen brandneuen 28K-Wagen für 18K hergeben mußte und in allen Instanzen verloren hat.


    Wie auch immer - Ich hab auch mal so einen Kandidaten gehabt: Grafikkarte ersteigert (Ti4800SE, AGP) für nen guten Preis und Freudestrahlend erwartet.


    Kommt ne EMail "hatte ne neue gekauft (FX5900), die ist abgefackelt, gebe die ersteigerte nicht her, brauchst nicht überweisen". Antwort von mir: "Rechtsgültiger Vertrag, mir doch egal, was mit der neuen Graka ist, Anwalt wird sich gern damit befassen."


    Nichtsdestotrotz - bei guten Argumenten hätte ich mich breitschlagen lassen, bin ja stets zu Kompromissen bereit.


    Seite Antwort darauf: "Gleich mit Anwalt drohen gibts ja wohl nicht, heuljammer, jetzt kann ich mein Game nicht mehr weiterentwickeln, von dem Betrag könne er sich als Schüler keine Edel-FX5900 mehr zulegen, Tränendrüsendrück, heul jammer schluchz".


    Ausgerechnet mir sowas erzählen zu wollen; erstens schreibt man nicht "mal eben" ein Game, zweitens schon gar keine 3D-Engine, drittens erst recht nicht als Schüler und viertens geht sowas auch mit ner 80% billigeren FX5200 (wenn auch nicht mit 220fps - spielt aber während der Entwicklung nun wirklich keine Rolle). Damit hatte er wirklich und endgültig verloren - IMHO war der Erlös nicht hoch genug.


    Hab nicht weiter darauf reagiert und zwei Tage später war die GraKa in der Post, leistet noch heute treue und erstaunlich gute Dienste im Rechner meines Eheweibs.


    Ergo: Meist reicht die Drohung - wenn nicht, nicht lange fackeln, ab zum Anwalt. Der Käufer hat ein Recht auf die Ware, ohne wenn und aber.

    Einmal editiert, zuletzt von OlafSt ()

  • #17

    Bloß gut das ich seine Ganzen emails gespeichert habe :]
    'Erste':
    hallo sie brauchen mir kein geld überweißen da die sachen noch fast neu sind kann ich sie für diesen preißnicht verkauffen neuwert ca. 600 euro


    'Zweite' (nachdem ich ihn drauf hingewiesen hab sich zu informiern was für Kosten auf ihn zu kämen):
    wie schon gesagt ich verkaufe nicht da bei der eistellung was schief gegangen ist und ich es nicht mehr abändern konnte


    Das gute ist das die Fotos eindeutig einen einwandfreien Zustand zeigen eben so hat er mir diesen vor Auktionsende noch schriftlich zugesichert:
    ein paar leichte kratzer die bekommt man aber weg war ca 1 woche im einsatz


    Das einzig blöde dabei ist das es sich sicher noch etwas hinzieht ich den DVD-Player aber diese W schon wieder zum guten Kurs weiter verkaufen könnte, aber das kann ich wohl knicken.


    Werd aber auch noch bei ebay Beschwerde einreichen müssen damit er mir nachher keine Rachebewertung reinwürgen kann.

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