Bekommt man beim TÜV auf der Vorderachse Fulda, auf der Hinterachse Dunlop eingetragen oder muß alles eine Marke und/oder Profil sein? So`n Reifenfuzzi wollte mir sagen, das geht nicht! Denke mal eher, er wollte mir 2 Reifen verkaufen. Hatte ich halt noch so rumliegen und würde gut passen. Wenn nicht, müßte ich mir 2 kaufen, obwohl ich passende Reifen habe. Wär ja schon ärgerlich...

Reifeneintragung
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#5 OlafSt: Kann das sein? Wenn wirklich zwei Reifenhersteller das gleiche, identische Profil schneiden würden, dann sind die Reifen doch nicht gleich! Es müssen doch auch die gleichen Rohstoffe verwendet werden und die Mischverhältnisse müssen 101%ig identisch sein. Und dann müssten im Endeffekt beide Reifen die gleichen Fahreigenschaften haben.
Auch wenn zwei Reifen von unterschiedlichen Herstellern ein identisches Profil haben, kann doch z.B. der eine Reifen eher zu Aquaplaning neigen, als der andere.... -
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#7 Was das nicht fürher sogar so, das man nur auf der angetriebenen Achse
die gleichen Reifen fahren muss?
Und die nichtangetriebene Achse sogar egal ist?
Ich hatte beim Kadett nämlich mal ne panne und hab das Reserverad drauf
geschmissen also hinten verschiedenes Profil.
Wurde natürlich auch dann von der Polizei angehalten.
Profiltiefe war in Ordnung und so wurde nichts beanstandet.
Ich meine nämlich das es zumindest bis vor kurzen egal war bei der
mitlaufenden Achse.
Zumindest ohne Unfall.
Kann natürlich sein, das man beim Crash unter umständen Teilschuld
bekommt.
So war das meine ich zumindest bis vor 1 zwei Jahren
heute will ich mich da nicht festlegen.Wer weis da was genaueres?
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#8 Das war schon immer so, dass eine Achse gleich bereift sein muss. Und da wird kein Unterschied zwischen Antriebs und Nichtantriebsachse gemacht. Denn schließlich ist auch die hintere, nicht angetriebene Achse erheblich für die Stabilität des Fahrzeugs veranwortlich..
Die Polizeibeamten haben damals vielleicht einfach nich drauf geachtet, die warn zufrieden,dass Profil vorhanden war =)
Ich sprech aus Erfahrung...
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#10 Aaaaaaaaaalso, war ein bißchen kurz gefaßt:
Habe hier 4 Felgen in 8x15" liegen. Dadrauf sollen an der VA 195/45 R15 Fulda Extremo und hinten 215/40 ZR 15 Dunlop Sport 9000.
Spricht da was gegen oder nicht? Daß es die Markenbindung nicht mehr gibt, war schon klar! Die Frage war nur, ob ich die Maße eingetragen bekomme, wenn ich mit 2 verschiedenen Reifenmarken beim TÜV ankomme? Daß es achsgleich sein muß, ist auch klar!
Die Größen hab ich ja sogar so in dem Gutachten stehen. Brauch ich wahrscheinlich nur von Fulda eine Freigabe für die Reifen/Felgenkombi, weil die Reifen was schmal sind, oder?! -
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