Das Scheinwerfer bauartgenehmigungpflichtig sind, scheint gar keinen zu interssieren, oder??
Wer möchte denn eine diesbezügliche Abnahme bzw. lichttechnisches Gutachten durchführen lassen? Mit 1500 Euro ist man auf jeden Fall dabei (lt. Tüv Nord).
Jedoch besteht immer die Möglichkeit, dass dieses negativ ausfällt, weil der Scheinwerfer aufgrund seiner Bauartnicht so beschaffen ist, wie nach europäischer oder deutscher Vorschrift gefordert.
Kein aaS. wird sowas per Einzelabnahme etc. eintragen.( zumindest kein seriöser Prüfer)