ZitatAlles anzeigenKlasse B:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die ZULÄSSIGE Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse C:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse C1:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Quelle: Online-Fahrschul-Portal
wie ihr meint ich hab gerade mit meiner fahrschule telefoniert, die hat mir das bestätigt.
b führerschein heißt, fahrzeuge bis 3,5 tonnen zulässiges gesamtgewicht + anhänger max 750 kg zl ggt. auch mehr, wenn das gespann zusammen nicht mehr als 3500 kilo schwer ist jedoch anhänger nicht mehr als leergewicht des fahrzeugs.
be heißt fahrzeuge bis 3,5 tonnen, anhänger auch über 750 kg jedoch abhängig von der maximalen zugfähigkeit des zugfahrzeugs.