Den lad ich auf nen Hänger

  • #31

    Quelle: Online-Fahrschul-Portal


    wie ihr meint ich hab gerade mit meiner fahrschule telefoniert, die hat mir das bestätigt.


    b führerschein heißt, fahrzeuge bis 3,5 tonnen zulässiges gesamtgewicht + anhänger max 750 kg zl ggt. auch mehr, wenn das gespann zusammen nicht mehr als 3500 kilo schwer ist jedoch anhänger nicht mehr als leergewicht des fahrzeugs.


    be heißt fahrzeuge bis 3,5 tonnen, anhänger auch über 750 kg jedoch abhängig von der maximalen zugfähigkeit des zugfahrzeugs.

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  • #32

    Das mit dem Corsa stimmt nicht, selbst wenn man das Gewicht
    nicht hat und so z. B. nur auf 2000 KG Anhänger (jedoch
    Hänger leer 400 KG Corsa 700 KG) 1500 KG =
    ziehende Wagen leer so darf man das nicht fahren.
    Genau den Fall hatten wir nämlich wurden angehalten
    und es gab ne Anzeige... für mein Vater (hat nur B)
    Der macht nämlich jetzt BE :)


    Einzigste
    wenn der Anhänger statt auf 2 T auf z.B. 900 KG Zuladung
    versichert ist (das geht wirklich, mussten vor Ort
    mit dem Anhängerbesitzer telefonieren) dann
    darf man auch einen 2 T Anhänger ziehen.


    Warum versichert man einen 2T auf 900 KG?
    werdet ihr Fragen, das ist z.B. bei Baufirmen die
    zwar eine Große Fläche brauchen (Sträucher Schippen usw.)
    Viel Platz wenig Gewicht.


    Greatz

  • #33

    man muss auch überlegen, ein durchschnittlicher kfz anhänger inklusive kleinwagen wiegt gute 2000 kg. welches auto muss man da vorn hänger spannen? ein kadett d hat z.b. eine maximale anhängelast von 700 kg. ein fiat stilo wie ich ihn fahr knapp 1200 kg genauso wie ein astra caravan.

  • #34

    genau welches auto dürfte nen auflaufgebremsten hänger überhaupt ziehen. ich muss andauernt zu de CZ und fahr immer mit nem T4 bus oder nem MB sprinter und der zählt als lkw 3,5t wiegt aber blos 2400kg- so ich fahr aber immer über de grenze in bad schandau da steht ein schild lkw 3,5t verboten. und ich frag die immer ob ich beladen wieder zurück kann, und immer sagen die ja. z.b. sprinter 2400kg+ 650kg hänger+kia sorento ca.2t. jedesmal ist der sprinter über der anhägelast. und jedes mal durchsuchen die die karren und überprüfen die papiere und immer kann ich fahren. immer plabern die was das die achselast nicht über 3,5 wäre. aber zählt nicht eigentlich das gespann?

    Blech.... :ahhhh:

  • #35

    Es zählt das Ist-Gewicht,nicht das Zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammen.Aber ich glaube nicht,dass ein Sprinter 2400kg leer wiegt.Unser T4 Doka wiegt ca 1500kg und darf,ich glaube 2500kg hinten dran haben.Da mein Vater einen LKW Führerschein hat,kann er auch über 3,5t ziehen.

    Vom Polieren bekommt man krumme Finger!

  • #36

    nö es zählt das zulässige gewicht. frag doch mal deine fahrschule.

    oder lies ma die stvo/stvzo oder fahrerlaubnisverordnung.


    mit einem führerschein klasse b darf das gesamtgewicht (das zulässige) das leergewicht des zugfahrzeugs überhaupt nich überschreiten. und beides zusammen net über 3,5 tonnen wiegen.


    in klasse be is dann nur die zulässige zuglast ausschlaggebend.


    das heißt ich setze mal voraus dass du klasse BE hast.


    auto bis zu 3,5 tonnen (denke der t4 wiegt weniger). sollte die maximale anhängelast (eines gebremsten anhängers!) 2, 5 Tonnen betragen. so darfst du einen anhänger dranhängen, der inklusive ladung weniger als 2500kg oder 2500 kg wiegt.

    4 Mal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

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