Es geht hier um die schon häufig diskutierte 50cm scheinwerferunterkante.Ich will auch nicht wieder drum herum diskutieren ob die sinnvoll ist oder nicht.
bin nur grad in ner gewissenskrise und wollte mal ein paar meinungen dazu hören. mein 16v umbau ist bj 90. jetzt meine frage: den 16v behalten und das risiko einer still legung riskieren und das ganze geld für den aufbau umsonst, oder alles in einer "ältere" karosse bauen vor bj 88?

Behalten oder Schlachten?
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#5 es geht einfach nur darum das die grünen selbst wenn alles eingetragen ist den wagen sofort still legen können weil die scheinwerferunterkante in etwa 46cm beträgt und somit unter die vorgeschriebenen 50cm ist :(und es brauch keiner nen höheres fahrwerk oder viel größere felgen vorschlagen, das kommt nicht in frage, es geht einzig und allein um dieses gesetz und das bj
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#7 40 mm sieht nun wirklich nur ein sehr gut geschultes Auge und dann auch oftmals nur mehr oder weniger durch glück. Ich kann nix dazu sagen wie scharf die Rennleitung bei euch ist aber wenn die Tieferlegung so eingetragen ist ohne weitere auflagen seitens Tüv, dann ist bei ner kontrolle relativ simpel du hast keine Ahnung über die Bestimmungen owaohl bekanntlich unwissenheit nicht zählt, aber du hast in diesem falle einen amtlichen Prüfungsnachweis und da hätte der Zuständige Prüfer auch diesen Punkt ggf. überprüfen müssen und die Eintragen wegen der Scheinwerfer höhe verweigern müssen.
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