ZitatAlles anzeigenOriginal von Zottel
Hab da noch mal ne Frage zu.
Die Ersten Kadett GSI BJ 88 hatten ja auch kein ABS in Serie. Die Betriebserlaubnis bezieht sich also auch nicht darauf. (War ja Sonderzubehör)
Soweit erstmal richtig, dass es die ersten GSi nur auf Wunsch mit ABS gab. Aber sobald ein ABS-System verbaut ist, gehört dies auch in die Betriebserlaubnis.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Zottel
Und eingetragen ist eine ABS Anlage ja auch nicht. Das heißt austragen ist eh nicht drin.
Wie kommst du auf diesen schmalen Ast? Bei meinen Kadetten mit ABS bzw. auch beim Astra stand auf der zweiten Seite im Brief "Fahrzeug mit ABS ausgerüstet".
ZitatAlles anzeigenOriginal von Zottel
Abgesehen davon das ich ABS für durchaus Sinnvoll und Sicherheitsrelevant betracht. Könnte man auch zurückrüsten. Oder nicht?
Zurückrüsten kannst du, aber ein aufmerksamer Prüfer, der Wert auf Sicherheit legt, wird dir das nicht austragen, zumal ja seit letztem Jahr bei der Hauptuntersuchung auch die Funktionalität des ABS-Systems geprüft wird.