Kennzeichenmindesthöhe hinten entfallen

  • #11

    zum ersten fänd ichs witzig, wenn ich unter die 300 gehen darf, da ich ohne viel tamtam auf 280 gehen kann...


    aber soweit ich mich erinner ist vorne was mit 200 oder 250... is das nu auch geändert oder wie?? dann werden so peugeot 206 fahrer ja freude bekommen...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #13


    dann lag ich doch nicht soooo weit weg...



    aber ist das nu real oder doch nur wieder ne ente mit hinten??

    ...kuschelkurs is aus...

  • #16

    So, nu hatten wir auch dieses Thema...Da hat der Gesetzgeber schonmal die Möglichkeit, im Zuge der Neuerschaffung der FZV klar und deutlich Stellung zu beziehen und dann wird alles noch viel undurchsichtiger bzw. mit Querverweisen ins EU Recht auch unüberschaubar. Diese sind oft nur schwer einsehbar oder aber mit viel Mühe.


    Ich muss mich an dieser Stelle korigieren, da es folgendermaßen aussieht.


    Gem. §10 Abs. 7 FZV Mindeshöhe für amtliche Kennzeichen vorn 200mm


    Hinten bleibt es gem. Abs. 6 FZV i.V.m. genannter Richtlinie 70/222/EWG bei einer Mindeshöhe von 300mm.


    Also wie gehabt, sorry... ;)


    Aber so wie ich heute hörte, wird es die StVZO wohl in 1-2 Jahren nicht mehr geben. Hier werden an dieser Stelle zwei neue Verordnungen kommen. Alles wird gut....

  • #17

    na dann... werd ich wohl doch hinten höherlegen müssen, da ich, wenn ichs nr-schild dranmache, wie ichs vorhabe, nur 28 cm habe... mist...


    aber was gibts denn dann, wenns die stvzo nimmer gibt? wonach richtet sich das denn dann alles hier??

    ...kuschelkurs is aus...

  • #18

    Mit der damaligen Ausgliederung der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aus der StVZO hatte der Gesetzgeber schon die ersten Schritte getan.


    Nun folgte am 01.03.2007 die FZV.


    Es fehlt noch die FBV (Fahrzeug-Betriebsverordnung), welche sich mit dem Betrieb und der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, ihrer regelmäßigen Kontrolle sowie technische Unterwegs-kontrollen.


    Und die FGV (Fahrzeuggenehmigungsverordnung).
    Verordnung über die technische Beschaffenheit von Fahrzeugtypen, Fahrzeugen und Bauteilen sowie ihrer Genehmigung.


    Diese lösen dann die alte StVZO ab. Warten wir´s ab, es kann nur unübersichtlicher werden. ;)

  • #20


    jo, dann heisst es nummernschild auf die haube pappen... :D

    ...kuschelkurs is aus...

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