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#16 So, nu hatten wir auch dieses Thema...Da hat der Gesetzgeber schonmal die Möglichkeit, im Zuge der Neuerschaffung der FZV klar und deutlich Stellung zu beziehen und dann wird alles noch viel undurchsichtiger bzw. mit Querverweisen ins EU Recht auch unüberschaubar. Diese sind oft nur schwer einsehbar oder aber mit viel Mühe.
Ich muss mich an dieser Stelle korigieren, da es folgendermaßen aussieht.
Gem. §10 Abs. 7 FZV Mindeshöhe für amtliche Kennzeichen vorn 200mm
Hinten bleibt es gem. Abs. 6 FZV i.V.m. genannter Richtlinie 70/222/EWG bei einer Mindeshöhe von 300mm.
Also wie gehabt, sorry...
Aber so wie ich heute hörte, wird es die StVZO wohl in 1-2 Jahren nicht mehr geben. Hier werden an dieser Stelle zwei neue Verordnungen kommen. Alles wird gut....
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#18 Mit der damaligen Ausgliederung der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aus der StVZO hatte der Gesetzgeber schon die ersten Schritte getan.
Nun folgte am 01.03.2007 die FZV.
Es fehlt noch die FBV (Fahrzeug-Betriebsverordnung), welche sich mit dem Betrieb und der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, ihrer regelmäßigen Kontrolle sowie technische Unterwegs-kontrollen.
Und die FGV (Fahrzeuggenehmigungsverordnung).
Verordnung über die technische Beschaffenheit von Fahrzeugtypen, Fahrzeugen und Bauteilen sowie ihrer Genehmigung.Diese lösen dann die alte StVZO ab. Warten wir´s ab, es kann nur unübersichtlicher werden.
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