
stilllegung 18 monate
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#4 Nach den 18 Monaten musst du zur Vollabnahme, die Regelung mit den 7 Jahren gilt nur für Fahrzeuge die nach dem 01.03.07 stillgelegt wurden. Um eine Vollabnahme zu umgehen kannst du auch eine Tageszulassung machen, einfach zur Zulassung gehen und sagen, die sollen dir das Fahrzeug zulassen und gleich wieder stillegen. Das Finanzamt kommt dann natürlich und will für den einen Tag seine Steuern haben, die meißten Versicherer verzichten auf die paar Cent, erst recht, wenn man mehr bei denen laufen hat.
Die Eintragungen bleiben teilweise erhalten, manche Zulassungsbehörden stellen sich nämlich etwas blöd an, wenn sie die mit in die neuen Papiere übernehmen sollen. Im neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht sowas eh nicht mehr drin, höchstens im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 2). -
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#6 ZitatOriginal von Dark Angel
Nach den 18 Monaten musst du zur Vollabnahme, die Regelung mit den 7 Jahren gilt nur für Fahrzeuge die nach dem 01.03.07 stillgelegt wurden. Um eine Vollabnahme zu umgehen kannst du auch eine Tageszulassung machen, einfach zur Zulassung gehen und sagen, die sollen dir das Fahrzeug zulassen und gleich wieder stillegen. Das Finanzamt kommt dann natürlich und will für den einen Tag seine Steuern haben, die meißten Versicherer verzichten auf die paar Cent, erst recht, wenn man mehr bei denen laufen hat.
Die Eintragungen bleiben teilweise erhalten, manche Zulassungsbehörden stellen sich nämlich etwas blöd an, wenn sie die mit in die neuen Papiere übernehmen sollen. Im neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht sowas eh nicht mehr drin, höchstens im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 2).Blödsinn! :nono: Das mit den 7 Jahren gilt auch für Dich! Selbst nach den 7 Jahren brauchst Du keine Vollabnahme; es sei denn, Du hast keine Papiere von dem Auto. Diese sind nämlich nur 7 Jahre beim KBA gespeichert. Hast Du diese, kannst Du es auch nach 25 Jahren oder wie lang auch immer anmelden! Ohne Vollabnahme, nur mit HU und AU! Um diese machen zu lassen, mußt Du mit dem Auto mit Auto per Hänger oder mit Kurzzeitkennzeichen (5Tage) zum Tüv zur Untersuchung. Zur Zulassung für einen Tag- die Du ja jetzt eh nicht brauchst- bleibt zu sagen, daß der Staat nicht für einen Tag Steuern, sondern immer mindestens für 1 Monat
haben will- geht ja schließlich um Geld, was DIE von DIR haben wollen
! Versicherungen nehmen für sowas normalerweise um die 30 Euro. Meldest Du danach das Auto dort an, berechnen Dir fast alle einfach 5 Tage mehr von dem normalen Tarif! :wink: Die Eintragungen bleiben grundsätzlich ALLE erhalten und müssen übernommen werden, nachlesen kannst Du sie in der ZSB Teil2. Der Text sollte dort mit dem des alten Fahrzeugscheins übereinstimmen. Wenn das nicht der Fall ist, die Tante vom StVA wecken, die Papiere um die Ohren hauen und neu schreiben lassen. Laß Dir auf jeden Fall den alten Brief mitgeben, dann kannst Du alles nochmal in Ruhe nachlesen und hast bei Streitigkeiten den Beweis in der Tasche! Solltest Du Dein Kennzeichen behalten wollen, mußt Du es seit dem 1.3.07 sofort bei Abmeldung reservieren, da es sonst mit sofortiger Wirkung freigegeben ist (mgl. für 6 Mon., dann weitere 6 Mon. Verlängerung, danach Verlängerung nur noch mit seeeeeeeeeehr gutem Grund( dazu zählt leider nicht restaurieren o.ä., sondern z.Bspl. Auslandsaufenthalt länger als 1 Jahr...). Das gilt auch für Dich! Wenn Deine 18 Monate um sind, mußt Du zum reservieren zum StVA. Das war`s, glaub ich! Und bitte, Leute: Behaltet doch so Halbwahrheiten bei euch, damit ist doch keinem geholfen :stance:
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#9 ZitatOriginal von Doppel-D
Blödsinn! :nono: Das mit den 7 Jahren gilt auch für Dich! Selbst nach den 7 Jahren brauchst Du keine Vollabnahme; es sei denn, Du hast keine Papiere von dem Auto.
Und bitte, Leute: Behaltet doch so Halbwahrheiten bei euch, damit ist doch keinem geholfen :stance:
Wer hier die Halbwahrheiten verbreiten müsste nochmal geklärt werden, Fakt ist, das die FZV am 01.03.07 in Kraft getreten ist und nicht rückwirkend angewand werden darf. Auto´s die bis einschliesslich 28.02.07 abgemeldet wurden, werden noch so behandelt wie zu StVZO Zeiten. Kann man auch in der FZV nachlesen, dazu dann mal Google bemühen.
Ich habe täglich mit solchen Sachen zu tun, deshalb kann ich sicher sagen, das es in NRW, Hessen, RLP, Saarland, Ba-Wü und Bayern auch so gehandhabt wird, wie ich oben geschrieben habe. Einzigst die "neuen" östlichen Bundesländer scheinen mal wieder ein wenig aus der Reihe zu tanzen und die FZV noch nicht ganz so ernst zu nehmen... -
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