ZitatAlles anzeigenOriginal von Dark Angel
Wer hier die Halbwahrheiten verbreiten müsste nochmal geklärt werden, Fakt ist, das die FZV am 01.03.07 in Kraft getreten ist und nicht rückwirkend angewand werden darf. Auto´s die bis einschliesslich 28.02.07 abgemeldet wurden, werden noch so behandelt wie zu StVZO Zeiten. Kann man auch in der FZV nachlesen, dazu dann mal Google bemühen.
Ich habe täglich mit solchen Sachen zu tun, deshalb kann ich sicher sagen, das es in NRW, Hessen, RLP, Saarland, Ba-Wü und Bayern auch so gehandhabt wird, wie ich oben geschrieben habe. Einzigst die "neuen" östlichen Bundesländer scheinen mal wieder ein wenig aus der Reihe zu tanzen und die FZV noch nicht ganz so ernst zu nehmen...
Es sind Halbwahrheiten, mein Bruder hat seinen Senator B nach über 3 Jahren zum TÜV gefahren und hat eine ganz normale HU gemacht und keine Vollabnahme und weißt du warum? Weil es rückwirkend gilt und mein Bruder wohnt genauso wie ich in NRW. :blblbl: :stinker: