
Selbstmördertüren
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#5 Neee,
das sind Türen die "nach hinten" aufgehen. Also quasi ne Fahrertür die den Anschlag an der B-Säule hat, nicht an der A-Säule->> Siehe Wikipedia Selbstmördertür
gruß
Chris -
#6 Der Einbau solcher Türen ist in Deutschland verboten.
Dies ergibt sich aus §35e StVZO Abs.3, der besagt, dass Türbänder (Scharniere) auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite angebracht sein müssen.
Wie das in Österreich ist, kann ich dir nicht sagen, aber vielleicht ist das dort auch nur ein Showcar. :wink:
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#8 er meint sicher den bundesheer-E
bauen kann man vieles, tüven aber schon wenigerZitat
Der Einbau solcher Türen ist in Deutschland verboten.Dies ergibt sich aus §35e StVZO Abs.3, der besagt, dass Türbänder (Scharniere) auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite angebracht sein müssen.
stimmt nicht so ganz, der wikipedia-text hat schon seine richtigkeit. GUCKST DU
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#9 ZitatOriginal von VitaminE
Der Einbau solcher Türen ist in Deutschland verboten.Dies ergibt sich aus §35e StVZO Abs.3, der besagt, dass Türbänder (Scharniere) auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite angebracht sein müssen.
Wie das in Österreich ist, kann ich dir nicht sagen, aber vielleicht ist das dort auch nur ein Showcar. :wink:
Stimmt nicht ganz. Der Einbau von hinten angeschlagenen Türen (nach § 35e StVZO) ist in Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 01.07.1963 zulässig.
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