Selbstmördertüren

  • #2

    So viel ich weiß sind Selbsmördertüren in Deutschland nicht erlaubt, also nicht eintragungsfähig.

  • #5

    Neee,
    das sind Türen die "nach hinten" aufgehen. Also quasi ne Fahrertür die den Anschlag an der B-Säule hat, nicht an der A-Säule


    ->> Siehe Wikipedia Selbstmördertür


    gruß
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Sprudel ()

  • #6

    Der Einbau solcher Türen ist in Deutschland verboten.


    Dies ergibt sich aus §35e StVZO Abs.3, der besagt, dass Türbänder (Scharniere) auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite angebracht sein müssen.


    Wie das in Österreich ist, kann ich dir nicht sagen, aber vielleicht ist das dort auch nur ein Showcar. :wink:

  • #7

    HAbe auch schonmal an solche Türen gedacht. Das mit dem Eintragen ist immer so ne Sache, sowie auch die STVZO. Der Madza RX8 hat zB hinten Selbstmördertüren, allerdings kann man sie nur öffnen, wenn auch die vorderen Türen geöffnet sind.

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  • #8

    er meint sicher den bundesheer-E
    bauen kann man vieles, tüven aber schon weniger ;)





    stimmt nicht so ganz, der wikipedia-text hat schon seine richtigkeit. GUCKST DU

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #9


    Stimmt nicht ganz. Der Einbau von hinten angeschlagenen Türen (nach § 35e StVZO) ist in Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 01.07.1963 zulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

  • #10

    Stimmt. :wink:


    Diese baujahrbegrenzte Ausnahme wollte ich hier nicht nennen, da ich davon ausgegangen bin, dass wir hier über den Einbau im Kadett sprechen.

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