Freie Fahrt für Oldies !

  • #1

    Dieses habe ich gerade gefunden ist bestimmt auch für euch interressant .


    Freie Fahrt für Oldtimer
    Für Oldtimer gibt es in Zukunft kein Fahrverbot in Umweltzonen. Der Bundesrat stimmte einer Änderung der Kennzeichnungsverordnung zu, wodurch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von möglichen Fahrverboten befreit sind. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die Bundesratsentscheidung. Ein Sprecher des Verbandes sagte, dies sei ein positives Signal in einer Klima-Debatte, die den Autofahrer verunsichert habe. Das Kfz-Gewerbe hatte in Schreiben an die Ministerpräsidenten unter anderem darauf verwiesen, dass gerade für historische Fahrzeuge, die mit H-Kennzeichen als erhaltenswerte, kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter gekennzeichnet sind, eine Ausnahme von Fahrverboten gerechtfertigt sei. Ein Grund sei die überschaubare Anzahl und die geringe Verkehrsleistung dieser Fahrzeuge.


    Fahrerlaubnis für mehr Autos


    Auf Wunsch der Bundesländer erhalten zudem jetzt auch Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (nach Anlage XXIII der StVZO) eine grüne Plakette, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem regelte der Bundesrat die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1. Schließlich wurden Detailbestimmungen für die Nachrüstung besonders älterer Nutzfahrzeuge wieder eingefügt, die wegen noch fehlender Änderungen der StVZO zuvor gestrichen worden waren.


    Ausnahmen möglich


    Durch die Änderung des Paragraphen 1 Absatz 2 der Kenzeichnungsverordnung kann in Umweltzonen der Verkehr auch für von Verkehrsverboten im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betroffene Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden. Die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, kann den Verkehr mit solchen Fahrzeugen zulassen, sofern dies nach den örtlichen Verhältnissen vertretbar ist. So können einerseits Fahrzeuge aus öffentlichem Interesse vom Fahrverbot befreit werden, andererseits können auch Ausnahmen für Anlieger oder Handwerker gemacht werden.


    Von Andrea Huber, Falk-Redaktion;

    Jojo O-S-B
    Fehlende Leistung wird durch reinen Wahnsinn ersetzt !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Jojo ()

  • #3

    Ich gehe mal davon aus das Fahrzeuge mit 07 er Zulassung auch in der Oldtimerregelung sind , da es sich ja auch um eine Oldtimernummer handelt !!

    Jojo O-S-B
    Fehlende Leistung wird durch reinen Wahnsinn ersetzt !!!

  • #5

    Es wäre ja eigentlich nur konsequent und glaubwürdig, wenn die 07er und das H-Kennzeichen auch hier gleichgesetzt würden.
    Denn aus genau dem Grunde wurde doch das Alter für Fahrzeuge, die auf 07 zugelassen werden können, gerade erst auf 30 Jahre angehoben, weil irgendjemand in der Regelung für das 07er den Begriff "Oldtimer", der beim H-Kennzeichen klar definiert ist, gefunden hat.
    Allerdings sind die offiziell erlaubten Fahrten mit der 07er ja eh sehr eingeschränkt.

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #6

    hätte man mit den 07er kennzeichen nicht so viel schindluder getrieben wäre es gar nicht so weit gekommen mit der anhebung. wieviel haben mit ihren getunten oder nicht mehr tüvtauglichen karren vorm eiskaffee gestanden.


    jetzt werden h-kennzeichen ausgenommen. und was heißt das für mich, dass ich jetzt ein teures gutachten machen lassen muss, das ich wegen dem zustand 3 wahrscheinlich gar nicht bekomm um dann mehr steuern zu zahlen. 119 euro pro jahr. und 50 euro mehr versicherung.

    Einmal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

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