Hi,
laut Besonderem Fahrzeugschein gem. 49 Ausnahmeverordnung zur StVZO... bla bla bla....(07-Kennzeichen)
ist ja über jede einzelne Fahrt eine Aufzeichnung gem. § 28 Abs. 3 StVZO zu führen...
Hab jetzt mal gegoogelt, aber finde diesen § nicht. Würde mich mal interressieren welche Informationen da genau aufzuzeichnen sind.
Aber laut StVZO Stand 01.2008 wurden § 24-28 aufgehoben.
Gibts da jetzt was neues oder wie?
Wer Weis Was?