ZitatAlles anzeigenOriginal von Xmaster
Also ich hab noch nie nen tiefergelegten Kadett gesehen, der das einhält. Alle unter 50 cm.
Gruß
Christian
mit dem folgenden Auszug sollte das klar werden, das das dann illegal ist.
ZitatAlles anzeigen§50 StVZO
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) u. (2)
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
und jetzt darfst du mir den Paragraphen raussuchen der das Gegenteil aussagt.
Ich wette um nen Kasten Stauder das du den nicht findest.