Ausnahme genemigung nummernschilder extra kurz !!!

  • #21

    chris18c20ne


    Tja was soll man da sagen. Wir leben in Deutschland, der Kadett ist ein Deutsches Auto, also muß man die Nummernschildaussparung so machen dass sie den deutschen Vorschriften entspricht.

  • #22

    Hi,


    also denke das wird schwierig. Wollte bei mir auch ein kleines dran machen aber mit Saison aber was nicht geht. Wird viel zu groß. Also z.B: SÜW-S 1 und dann noch Saison geht definitiv nicht...


    Mein Bruder fährt nen Ford probe (Ami-Karre) und hat das kleine hinten...mache nachher mal ein Bild. Aber er musste auch recht lange dikutieren bis er das bekommen hat....


    Gruß

    Kein Turbo? Kein Interesse !


    Kadett-E CC 2.0 8V
    Kadett-E Stufenheck [d]1.4[/d] 2.0 16V
    Kadett-E Cabrio 2.0 8V
    Kadett-E Cabrio [d]1.6[/d] 2.0 8V
    Kadett-E 4-Türer 2.0 16V


    Lancia Delta 1600 HF Turbo Rallye Kat

  • #23

    Bei meinem letzten Besuch auf dem Straßenverkehrsamt wurde mir gesagt das das das kleinste wäre was ich an der Stufe habe.


    Es müssen jetzt nach dem D und der Regionsangabe noch 4 Stellen kommen. 2 Buchstaben und 2 Zahlen oder 1 Buchstabe und 3 Zahlen

  • #25

    Hast mit den Besitzern dieser Nr.Schilder mal geredet seit wann sie die haben? Vor 6 Monaten sagte mir das Straßenverkehrsamt die Aussage die ich schon geschrieben hatte. Kurze nur noch für Motorräder.


    Einzige möglichkeit ist mit ein wenig Glück einfach ein Kleines machen zu lassen und zu hoffen das die Frau bei Aufkleben der Plaketten nix sagt.

  • #27

    Golen
    bei Deinem ist ja auch alles mit Kunstwerken verziert, da kann man das verstehen. Desweiteren sogar hinten unter 300m Unterkante.......
    Ansonsten TOP ASTRA.
    Bist ja auch schon ne Weile mit ihm unterwegs, wenn man so die Jahre sieht..

  • #28

    ich wollte auch mal ne kurze nummer hab xxx-J 9 bekommen, wohlgemerkt kurze nummer, kurzes schild hätte ich nicht gebraucht. die bei der zulassungsstelle waren recht genau. das sei eigentlich nur für motorräder und wer mir die nummer reserviert hätte und und und. die haben das dann nachgemessen. hab extra zum schildermacher gesagt es muss passen. die auf der zs haben sogar den abstand zwischen den buchstaben gemessen. und dann haben sie mir gesagt es gibt eine mindestgesamtlänge.

  • #29

    Hallo
    Bitte erst lesen dann umbauen.
    Aber das Bundesrecht bricht das Landesrecht, bin noch nicht dazu gekommen nachzusehen was unser Bundesrecht dazu sagt. Kann auch gern jemand übernehmen, möchte gerne Schrauben.
    Gruss asco1973
    » Recht und Ordnung » TÜV + Dekra
    Keine kleinen amtlichen Kennzeichen mehr
    Erlass Innenministerium Baden–Württemberg, Aktenzeichen 7-3861.1-02/355 vom 26.07.2007, Nachtrag vom 05.09.2007:


    Zitat:
    Verkleinerte Kennzeichen für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zulässig, Ausnahmen werden nicht mehr befürwortet. Bei einspurigen Fahrzeugen wird in der Regel gleich verfahren.


    I. Kennzeichenschilder mit vier bis sechsstelligen Erkennungsnummern


    Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch an Fahrzeugen mit vertiefter Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen (z.B. bei US-Importfahrzeugen) Kennzeichenschilder mit längeren Erkennungsnummern in Normalschrift anzubringen.


    1. Anbringung an der vertieften Anbringungsstelle


    1.1 Das Kennzeichenschild kann mit einem marktüblichen Kennzeichenträger mit einfachen Distanzkörpern an solchen Fahrzeugen befestigt werden. Die Anbringung der Kennzeichenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten.


    1.2 Auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen kann mit Hilfe einfacher Distanzkörper problemlos an solchen Fahrzeugen angebracht werden.



    2. Anbringung außerhalb der Anbringungsstelle


    Würden durch den Anbau des Kennzeichenträgers an der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle andere Fahrzeugeinrichtungen beeinträchtigt (z.B. Rückfahrscheinwerfer), ist eine andere Anbringungsstelle zu wählen.


    Die Kosten für Kennzeichenträger und deren Anbringung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugpreisen zumutbar.


    II. Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern


    Erst wenn keine Anbringung eines Kennzeichenträgers auch außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle möglich ist, ist die Zuteilung einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer zu prüfen.


    Bei der Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 Satz FZV könnte es in Einzelfällen problematisch sein, die Hinweise unter II. des Bezugsschreibens zu realisieren:


    Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für das - vor allem hintere- Kennzeichenschild vorhandene Breite der Anbaufläche weniger als 328 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus einem Buchstaben, 376,5 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben und 425 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben misst. Denn dann könnte ein Oldtimer-Kennzeichen auch unter Verwendung der Engschrift schon ab einer nur zweistelligen Erkennungsnummer nicht mehr angebracht werden.


    Außerdem kommt es darauf an, ob die Anbringung eines Kennzeichenträgers dem Gesichtspunkt einer weitest gehenden Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs nach § 2 Nr. 22 FZV widersprechen würde.


    Wenn nach den vorstehend genannten Kriterien die Anbringung anderer Kennzeichenschilder geprüft wurde und unter dem Gesichtspunkt des Originalzustandes des jeweiligen Fahrzeugs in einem entsprechenden Gutachten als nicht vertretbar bezeichnet wird, bestehen keine Bedenken, entgegen den Erläuterungen zu III.,


    aufgrund einer Ausnahmegenehmigung ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 FZV zuzulassen.


    III. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen


    Im Hinblick auf die bestehenden Umrüstmöglichkeiten sind verkleinerte Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c FZV für mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr zuzuteilen.


    Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zu genehmigen, ausgenommen Punkt II, letzter Absatz.


    Für einspurige Fahrzeuge sollen entsprechende Kennzeichen in der Regel nicht genehmigt werden.


    Entgegenstehende Erlasse und Ergebnisse von Verkehrsreferentenbesprechungen werden aufgehoben.

  • #30

    also danke dafür das wusst ich ja gar nicht. jetzt bin ich platt. die gehen ja richtig streng vor...... :stance: ;(

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