wieder mal 2 fragen..

  • #1

    1: habe ein auto mit euro 1, habe ein klr system nachgerüstet welches den wagen auf euro 2 bringt...
    meckert der tüv wenn da steht euro 2, obwohl das klr system ausgebaut ist?


    2. welche auflagen habe ich wenn ihc zu motorsportzwecken ein auto nach holland transportiere? sprich auto auf trailer, über die grenze, rennen fahren, auto wieder auf hänger und zurück nach deutschland

  • #4

    Zu 1: Es kommt auf den Motor an, da man einige Motoren einfach auf Euro 2 schlüsseln kann und wenn der KLR nicht eingetragen ist, bleibt es sich am Ende egal, wie das Auto auf die Euro 2 gekommen ist. Ist der KLR allerdings eingetragen, muss er vorhanden sein, oder wieder ausgetragen werden.

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