Umbau auf GSI Stoßstange

  • #11

    Ich habe vor ner weile mal bei dem tüver von opel nachgefragt.
    Er sagte das es ein original opel / kadett teil ist und damit auch nicht eigetragen werden muß.


    zum thema abschleppen kann ich als schleppwagenfahrer sagen, das bei ner verkehrsbehinderung die abschleppöse (zumindestens bei uns) nicht gebraucht wird da der wagen per brille an den reifen angehoben wird.
    nach nem unfall kann man den wagen immernoch an der anderen seite hoch ziehen oder der unfall war so das man die öse eh nicht mehr nutzen könnte oder es nichts mehr aus macht.

    :brumm: http://www.fse-rs.de :brumm:

  • #12

    aha Danke für die vielen Antworten, ich frag mal sicherheitshalber bei der Zulassungsstelle nach!...


    wenn ein auto nicht grad im graben liegt, kann mans auch weg schieben,....und dann auch Kran und Hubbänder auf den Abschleppwagen hiefen! ;)

    Haut rein Leude! Machts gut! Gruß Simon


    :drum: =) :bounce: :smoke: =:|

  • #13

    Dark Angel



    habe ich vielleicht aber nur in den augen vom gesetzgeber


    weil der einem mitlerweile wahrscheinlich sogar am liebsten vorschreiben würde wie oft man in der minute ein- und ausatmen darf

    meine autos


    e-kadett thread


    d-kadett neuaufbau

  • #14

    Versetzt dich mal in die Augen des Abschleppers. Jeder ist froh, wenn das Auto verladen ist und er wieder fahren kann. Egal ob man auf der AB auf dem Seitenstreifen steht, in einer halbseitig abgesperrten Landstrasse oder wo auch immer, die anderen PKW und LKW Fahrer kommen da immernoch vorbeigeballert, das man jede Sekunde mit nem weiteren Crash rechnen muss.

  • #15

    ein haufen tara um des thema.


    hatte mich auch mal erkundigt und fakt ist, orginal opel teile ranbauen und fertig. nix mit abe oder eintragen.


    den bullen stört das auch nich, solange die sachen orginalteile sind, macht auch keiner was.


    ach ja wegen der irmscher front, da gibt es ein aufschraubkit für die öse. damit kannste dann schraubharken verwenden. hab ich auch. kannst dir auch was zurechtschweisen und nen gsi steckharken nehmen, muß halt nur halten.

    bau was du kannst, denk was du willst, den was zählt is deine meinung und nich die anderer!

  • #17

    sniper
    Das mit der Irmscherfront ist mir durchaus bekannt, da das in der ABE drin steht. Nur gibt es dieses Anbaukit nicht mehr, mal abgesehen davon dass mein Kadett bereits den nichtpassenden GSI Haken hat und keine Öse. Dass man sich was schweißen kann weiß ich auch. Ich habe es halt nicht gemacht.


    Wenn ich aber hier so manche Beiträge lese ist eine verdeckte oder unzugänliche Abschleppöse noch das kleinste "Vergehen" was so am Auto "verbrochen" wird.


    Dark Angel


    Nenn mich ignorant, aber mir ist es im Moment vollkommen egal wie man mein Auto im Fall der Fälle von der Strasse bekommt, sondern es muß mir gefallen. Der TÜV Prüfer hat nix zum Abschlepphaken gesagt und Blau-silber auch noch nicht

  • #18

    kein problem simon.


    @BJ Hunnicutt: kannst auch von nem anderen schrottauto egal welcher marke. so ne einschrauböse abflexen und die dran machen, wenn du kein kit mehr bekommst. is manchmal sogar besser.
    ich persönlich find das kit auch nicht gerade super, da es nur drauf geschraupt wird und somit nich gerade bomben fest is.


    dazu kommt auserdem, das ich meine passende öse irgendwo verlegt hab und die erstma wider finden muß :D. weil die normalen opel ösen da nich vom gewinde her passen.


    und japp es gibt viele die sich nich um die grün-weißen wegelagerer kümmern, oder besser sich nix sagen lassen. aber das muß eben jeder selber wissen. fakt is, bei meinen kadetten wird nur so umgebaut das mir keiner ans bein pinkeln kann.


    gruß sniper

    bau was du kannst, denk was du willst, den was zählt is deine meinung und nich die anderer!

  • #19


    Nenn mich kleinlich, aber ich darf mal eben aus dem §43 STVZO zitieren:
    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.


    Ziemlich eindeutig, oder?


    Und nur weil mal ein TÜV´ler nix gesagt hat, heißt das noch lange nicht, daß ein Fahrzeug ohne Abschleppvorrichtung legal ist.
    Es gibt auch Prüfer, die sagen bei nicht 100%-ig funktionierenden Bremsen oder durchgegammelten Schwellern nx. Aber ist das dann damit gleich legal?
    Und die Grün-Weißen bzw. Blau-Silbernen sind auch nicht allwissend (... auch wenn die meisten das von sich behaupten)
    Meinem Weibchen wollte so ein Herr in Schwarz mal eine Mängelkarte ausstellen, weil sie V-Reifen auf Ihrem Asci hatte, wo doch nur T-Reifen eingetragen sind. :totlach:
    Als ich ihn dann freundlich darauf hinwies, daß der eingetragene Geschwindigkeitsindex lediglich ein für dieses Fahrzeug geltendes Minimun darstellt, meinte er zu mir, ich würde Blödsinn erzählen. Dann dürfe mann ja auch 225er fahren wenn nur 195 eingetragen sind.
    So viel zum "Fachwissen" mancher Ordnungshüter :ohman:


    Schönen Gruß
    TP

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #20

    D-ZUG.TP


    Dazu kann ich sagen dass es ja eigentlich einzig und alleine mein Ding ist. Wenn ich mit nem GSI mit Originalfront nen Unfall habe und ich zum Beispiel bewustlos bin oder schon den Freiflug im Hubschrauber geniesse, weiß niemand wo sich der Abschleppbolzen befindet den man anbringen muß. Ist aber zulässig. Ist alles korintenkackerei.


    Für 07er Kennzeichen gibt es auch ganz eindeutige Richtlinien und absolut niemand hält sich daran.


    Das sowohl TÜV Prüfer als auch die Herren und Damen in Grün-weiss bzw blau-silber nicht unfehlbar sind weiß ich übrigens. Wobei speziell bei der HU sicherheitsrelevante Dinge schon kontrolliert werden.

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