Ich habe vor ner weile mal bei dem tüver von opel nachgefragt.
Er sagte das es ein original opel / kadett teil ist und damit auch nicht eigetragen werden muß.
zum thema abschleppen kann ich als schleppwagenfahrer sagen, das bei ner verkehrsbehinderung die abschleppöse (zumindestens bei uns) nicht gebraucht wird da der wagen per brille an den reifen angehoben wird.
nach nem unfall kann man den wagen immernoch an der anderen seite hoch ziehen oder der unfall war so das man die öse eh nicht mehr nutzen könnte oder es nichts mehr aus macht.