seitenblinker

  • #1

    da ich meine kotflügel nun gecleant habe und mir die blinker vom golf I in den leisten der gsi font eingebaut habe , möchte der tüv zur abnahme seitenblinker . nun die frage , wenn ich da welche einbau mit 10watt leuchtemittel wird der blinker dann von der frequenz langsamer , weil das dann wieder zum problem wird oder kann ich das relais vom cabrio benutzen der hat ja auch seitenblinker oder hat jemand erfahrungen mit spiegeln wo blinker mit eingebaut sind und ob ich den dann so durch den tüv damit bekomm

    dunkel die andere seite ist !!! halt die fresse yoda und iss dein scheiss toast

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  • #3

    Üblicherweise kommen in die Seitenblinker Leuchtmittel mit 5 Watt, nicht mit 10 Watt!


    Ausserdem sind Seitenblinker nicht vorgeschrieben.
    Siehe StVZO ....


    LED-Blinker zum Aufkleben sehen -sorry- beschissen aus.

  • #4

    hat den der Golf I Seitenblinker? nicht mal die Golf II haben alle seitenblinker. Also hat es wohl nichts mit der Erstzulassung zu tun
    Ich würd mir erstmal ne 2. Meinung bei nem anderen Tüvler holen... wenn die Blinker ähnliche masse was die entfernung zu den umrisskanten betrifft, wie der Golf I haben, dann sollte das auch ohne seitenblinker gehen

  • #5

    ich war bei drei stellen gewesen und man muss den blinker nach vorne in einen geometrischen winkel 85* zu 45* grad sehen können und seitlich 45* zu 45* grad weil die orginal blinker sind ja auch etwas um die ecke gezogen , bei älteren modellen ist das fehlen der seitenblinker aber egal . auf den spiegeln wollt ich auch nichts aufkleben oder lampen einbauen da sollen ganz andere rein wie die neuen autos das auch haben z.b.wie die vw´s oder nissan

    dunkel die andere seite ist !!! halt die fresse yoda und iss dein scheiss toast

  • #6

    Im § 54 StVZO steht über den Bereich der Sichtbarkeit nichts.


    Siehe hier


    Die Blinker der alten Golf / Polo / Passat etc. waren auch nur nach vorn gerichtet und Seitenblinker waren für Deutschland optional (z.B. für DK und I allerdings generell ab Werk).


    In der EU-Regelung Nr. 86 ist auch nur bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen eine verbindliche Aussage zur Sichtbarkeit zu finden. (Sofern ich anderslautende Texte nicht überlesen habe ...)


    Gerade die Fahrtrichtungsanzeiger des Golf I / II werden bei vielen Frontverkleidungen für unterschiedliche Fabrikate verwendet, ohne dass hier zusätzliche seitliche Leuchten erforderlich wären.


    Wenn die drei Stellen, bei denen Du warst, Anhängsel der gleichen zentralen Prüfstelle sind, ist es auch kein Wunder, wenn Du gleichlautende Antworten erhältst.


    Opfere mal etwas Zeit und ggf. Geld und rufe TÜV Bayern, TÜV Nord und DEKRA an. Zentrale, nicht kleine Prüfstellen!

    Einmal editiert, zuletzt von ConvoyBuddy ()

  • #7

    ich war direkt beim tüv nord in friesoythe , leer und oldenburg und gtü , küs und dekra dürfen keine einzelabnahmen machen , bei uns in der gegend auf jedenfall nicht . alle hatten so ein buch über beleuchtung für sicht- und regeltechnik 2008 und da standen die sachen und auflagen drin wenn man sein auto verändert durch bauart genehmigte teile die nicht für das ausgewähte fahrzeug sind und in oldenburg haben die extra eine abteilung die nur für leucht und regelung zuständig ist . aber wenn die da welche haben wollen dann wird es ja nicht das problem sein seitenblinker anzubauen mir ging es ja nur drum ob ich das relias behalten kann oder ob ich das so tauschen muss

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