Verbreiterungen Corsa b und Kadett E Cabrio

  • #1

    Sooo Halli hallo Leute Ich will nicht sagen ich habe nicht gesucht aber ich denke aus aktuellem anlass wollte ich mir auch mal aktuelle infos in bezug auf Verbreiterungen aus Blech einholen vielleicht habt ihr ja erfahrungen damit es dreht sich im genaueren um folgendes:


    Corsa B Verbreiterung der hinteren Radkästen um 6cm pro seite, Verbreiterung der schweller von vorne nach hinten vorne anfangend bei null bis hinten die eben bereits erwähnten 6cm das das hinterher auch sauber aussieht!


    Kadett E im prinzip das gleiche in grün nur etwa 3 cm


    Vorweg info die Kotflügel beider Patienten sind bereits bis aufs Grenzmaß gezogen weitereziehen nicht möglich!


    Zur Frage Ist es erlaubt eben diese Verbreiterungen mit folgenden Material durchzuführen wenn nich Materialvorschläge (alles nur kein GFK)! :


    Bleche 0,75-1mm


    Welche Tüv vorschriften gibt es dazu?



    Das ganze sollte im Punktschweisverfahren verarbeitet werden und via Zinn die Übergänge geschaffen werden.


    Zum Corsa b :
    Umbau 2L 8V ist fast abgeschlossen Bereifung 7x15zoll
    Fahrwerk 70/50mm


    Grund des Umbaus Spurplatten vorne wie hinten um die 60mm domstreben sowie versteifungen werden ebenfalls motiert


    Zum Kadett E Cabrio: (meins)


    Späterer umbau auf V6 vorgesehen!
    Monentan 2.0 LIter 8V 136ps Mantzel Nockenwelle samt Gruppe A auspuffanlage von Mantzel
    Felgen 8x17zoll (Momo Corse Black) mit spurplatten! 30mm


    so nun will ich euch mal rauchen sehen bitte gute vorschläge bringen will möglichst vorher alle rechtlichen unsicherheiten aus dem weg räumen!


    LG
    Euer Christian

    OPEL RULEZ

    Einmal editiert, zuletzt von Firewalker ()

  • #2

    Besste immer direkt zum tüv und dort nach den geltenden vorschriften zu fragen.


    Grundsätzlich darfst du im regelfall biss zur Spiegelausenkante verbreitern. Gibt da aber auch ebendso viele sonderreglungen.


    WEgen dem material wie gesagt beim tüv mensch fragen.

    Posted by: KiLLiNGFREZZi

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  • #3

    Ja das Problem ist ich kenn ja einen tüv Menschen nur er is sich da selbst nciht so sicher deswegen wollte ich auch erfahrungswerte sammeln um notfalls sagen zu können hör mal guck mal hier da un dort oder ich kanns ihm Vorlegen die ganzen gfk dinger so schön sie ja sein mögen ich mag gfk einfach nich klar kann nicht Rosten ....blabla aber naja ich bin ein Metall Fan auch wenn die Schüssel dann mehr wiegt XD


    Frage Nebenbei Folgendes wurde durchgeführt und ich habe keine aktuellen infos zu kosten einer zulassung bzw Tüv eintragungen gefunden:


    Motorumbau von c14se (82ps) auf c20NE (115ps) so auspuffanlage 2zoll edelstahl 200zele Rennkat(vorgesehn!)
    Endtopf sollte Duplex edelstahl sein sowie Fächerkrümmer edelstahl! das fahrwerk 70/50mm eintragen ist neu und hält die belastungen aus! Bremsanlage vorne astra F GSI hinten original corsa b 1.4si kammen mir ziemlich Gross vor!? also geht es bei der eintragung im wesentlichen


    HU
    AU
    Auspuffanlage
    KAT
    Fächerkrümmer
    Fahrwerk
    Motor


    halt dieser Umbau


    Könnt ihr mir Anhaltspunkte Links oder Adressen zu einer Kostenrechnung oder dergleichen geben? wäre super :)


    LG Christian

    OPEL RULEZ

  • #4

    HU/AU kosten ganznormal


    Bei den anderen sachen ist immer die frage ABE / EGE / Teilegutachten vorhanden ?


    WEnn nicht heißt es Einzelabnahme da kostet bei uns hier eine zirka 60€ für Felgen aber auch da kan dir hier nur jemand anhaltpunkte geben den geregelt ist das glaube ich nicht. den woiher sonst so hohe preisunterschiede ?

    Posted by: KiLLiNGFREZZi

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  • #5

    hi....


    also bei mir sind vorn golf1 verbreiterungen um 3cm und hinten auch golf1 um ca 7cm mit reparaturradläufen,und mein tüver vom tüv-rheinland meinte die bräuchten net eingetragen werden ?(.....
    ich denk da greift was killing sagte mit bis zur spiegelaussenkante....
    muß halt vernünftig gemacht sein....




    mfg.....

    :D :rollin: :D 5 promille---bedeuten nur das ich CHILLE :wink: :P :rolleyes:

  • #6

    Ja genau, solange man nicht breiter wird als die eingetragende Breite, braucht es nicht eingetragen werden, der TÜV-Prüfer schaut dann nur nach ob unzulässige Kanten oder ähnliches vorstehen. Bei dem Senator von meinem Bruder hat es den auch nicht interessiert, oder bei den Schwellern die ich am Kadett hatte, bei den Schwellern wollte der Prüfer nur meinen Schweißpass und meinen Gesellenbrief sehen, da es ein wichtiges Bauteil ist, war somit eine reine Formsache.

  • #7

    Das soll also bedeuten das der Tüv keinerlei Eintragung machen muss? ich stell mir das ganz schön waghalsig vor weil die Freundlichen herrn in Grün reagieren schon bei meinen Gezogenen Radläufen Merkwürdig und fragen nach mir wäre es doch schon recht die dinger irgendwie eingetragen zu haben auch wenn nur drinn steht Kotflügel verbreitert nur das die B.... nix sagen können :P Hab ja sonst auch alles eingetragen XD

    OPEL RULEZ

  • #8

    ich würde mir sowas zuerst beim tüv nachfragen. wurde ja schon gesagt. bloß kann mir nicht vorstellen das man die so einfach ohne eintragen verbreitern darf. wenn man sich nen breitbau s.B. von rieger holt muss der ja auch eingetragen werden. oder ist das was ganz anderes?? :schwitz:

  • #9

    Bei einem Riegerbreitbau, werden ja auch GFK-Teile angeklebt, das muss der TÜV eintragen, da geht es ja darum das das Material in der Lage ist richtig zu splittern bei einem Unfall und es wird gepfrüft ob der Plasterotz auch richtig fest ist.

  • #10

    @ firewalker


    also wenn du deinen tüver fragst und entsprechendes entgeld dafür gibst wird er dir das auch eintragen,auch wenn's net nötig wäre...
    lass doch die "grünen" suchen,wenn du sonst alles eingetragen hast brauchst ja keine angst zu haben...



    mfg...

    :D :rollin: :D 5 promille---bedeuten nur das ich CHILLE :wink: :P :rolleyes:

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