07er Zulassung
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#4 Champagner-D
Wie ist das dann abgelaufen mit dem zulassen? Haben die da noch irgendwie rumgemeckert oder ging das reibungslos?
MfG -
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#7 Doch die bekommt man noch aber das auto was drauf läuft muss mind. 30 jahre alt sein. Verdreh ich da jetzt was? Bei H kennzeichen muss doch alles original oder alles zu den Zeitpunkt aktuell gewesen sein. Desweiteren darf die eintragung max 10 jahre von der EZ abweichen. Bei 07 ist das doch so das alles eingetragen sein muss oder? Weil diverse fahren so mit neuerer technik rum die es zu den zeitpunkt gar nicht gab. Klar gibt es unterschiede zwischen tun und machen aber ich denk jeder weiss was ich mein
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#9 Du solltest im Vorfeld mit einem TÜV Prüfer sprechen und ihm die Sache mit den notwendigen Umbauten für ein Rallyefahrzeug für historischen Motorsport klar machen. Der DMSB, bzw. die Rallyeserien schreiben ja nicht ohne Grund eine gewisse Grundsicherheit aus, die logischerweise von einem TÜV Prüfer und ggf. einem DMSB Sachverständigen abgenommen werden müssen. Der TK im Fahrerlager kümmert sich auch nicht um die Zulassung, den interessiert nur die Eintragung und die Einhaltung des Regelwerkes.
Die 07 Zulassung ist seit dem Inkrafttreten der FZV im Jahre 2007 nur noch für Fahrzeuge ab 30 Jahre (Tag der Zulassung oftmals) und mit Nachweis eines Gutachten nach §23 StVZO (ehemals §21c). Dieses Gutachten entspricht dem Gutachten eine H-Zulassung.
Du könntest dein Auto also dann auch mit H-Kennzeichen zulassen und dir die 07 Nummer sparen. Sofern man nur einen "Oldtimer" hat ist die H-Zulassung sogar eher im Vorteil. Da du im Rallyesport eh alle Änderungen immer eingetragen haben und das Fahrzeug eine übliche TÜV/AU Untersuchung unter sich ergehen lassen muss, sehe ich keinen Nachteil in der H-Zulassung auch für Rallyesport (wird übrigens mehrfach gemacht, gerade in den historischen Serien).
Zu den Anforderungen: Erstmal muss natürlich der DMSB beruhigt werden und halt ggf. die Änderungen der Serie (zB CTC, Volvo Original, etc.).
Diese Umbauten müssen natürlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, da kann der TÜV sagen was er will mit seinen 10 Jahren. Jedoch: Für ein Gutachten nach §23 StVZO müssen natürlich auch der Anforderungskatalog des TÜV Süd eingehalten werden (google danach).
Nun ist der Anforderungskatalog in einigen Stellen sehr ausführlich und bei vielen Stellen sehr schwammig formuliert, was dem TÜV Prüfer einen gewissen Spielraum zulässt.
Die Gesamtoptik des Fahrzeugs muss natürlich immer noch einen Historischen Charakter aufweisen. Auch die grobe Technik sollte dem Historischen Zustand entsprechen, also Vergaser statt Einzeldrossel Einspritzung oder ähnlich.
Wichtig: DU musst dem Prüfer nachweisen, dass das Fahrzeug soweit einen Historischen Charakter hat. Er schaut sich das nur an und wenn ihm das nicht gefällt gibs kein Gutachten. Alte Fotos, Berichte, etc. helfen da sehr.
Und nun wieder auf den Anfang: Sprich vorher mit einem TÜV Prüfer, sage ihm was du vor hast, warum du das so bauen musst und warum es nicht anders geht und so weiter. Dann solltest du sicherlich irgendwann einen Prüfer finden, der dir den Wagen nacher mit den notwendigen Umbauten für den Rallyebereich auch zulässt. Die Eintragungen kann der Prüfer gleich mitmachen.
Und nochmal meine Meinung: 07 lohnt sich nur, wenn man mehr als einen Oldi hat. "Damals" war es eine gute Geschichte, da man ein Fahrzeug mit 20 Jahren auf 07 zulassen konnte, was einfach eine Geldersparnis war. Heute ist es egal. Die 07 Nummer ist und bleibt ein Sammler Kennzeichen und hat einen Mehrwert nur bei mehr als einem Fahrzeug (Kosten sparen).
Achja: Die Versicherung hat hinter her natürlich auch noch ein Wörtchen mitzureden. Bei 07 und Rallye gehen bei vielen Versicherungen irgendwie Alarmglocken an. Meine Meinung nach Unkenntnis über das Regelwerk einer solchen Veranstaltung. Bei H-Gutachten, kannst du den Wagen bei der Versicherung aber auch "normal" zulassen, also ohne Oldtimer Status, da es sich ja auch um eine normale Straßenzulassung und kein Sonderkennzeichen (besonderes Kennzeichen) handelt.
Gruß
Chris -
#10 Seit dem 01.03.2007 gibt es eine neue Regelung bzgl. der Zuteilung eines 07er-Kennzeichens.
Von daher sind Erfahrungsberichte von 07er-Inhabern, die dieses vor dem 01.03.2007 erhalten haben, nicht sehr aussagekräftig, weil sie nicht mehr dem heuteigen Stand entsprechen.
Ich behaupte mal ganz frech, daß mindestens 50% der 07er-Inhaber/-Fahrzeuge, dieses Kennzeichen nach aktuell geltendem Recht NICHT mehr erhalten würden.Der ADAC hat auf seiner Homepage eine eigene Rubrik, in der die einzelnen (heute aktuelle geltenden) Bedingungen für Oldtimer-Zulassungen, aufgeführt werden.
Der Einfachheit halber stelle ich die Erklärung der 07er hier einfach mal als Zitat ein:
ZitatOriginal von http://www.adac.de
Rotes 07er-Kennzeichen
...
Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Trotz lautstarker Proteste in der gesamten Oldtimerszene hielt der Gesetzgeber an der Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre als Zulassungsvoraussetzung für ein 07er-Kennzeichen fest – früher war eine Altersgrenze von 20 Jahren üblich. Aufgrund der klaren Begriffsdefinition für einen „Oldtimer“, die im Zusammenhang mit der Einführung des H-Kennzeichens festgelegt wurde, war es aus Sicht des Gesetz-gebers erforderlich, diese Begriffsdefinition auch auf das 07er-Kennzeichen anzuwenden. Doch leider hat dies zur Folge, dass so genannte Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren künftig nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden können.
Wer bereits ein 07er-Kennzeichen besitzt und Youngtimer-Fahrzeuge damit bewegt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bereits vergebenen 07er Zulassungen auf einen Halter, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein Bestandsschutz gewährt wird. Bei einem Halterwechsel muss sich der Käufer individuell bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, ob er das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann. Seit dem 1. März 2007 scheidet eine neue Zulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren aber definitiv aus.
Die Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen ist grundsätzlich auch international möglich, da die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der zuständigen amtlichen Behörde (Zulassungsstelle) vorgenommen wird. In manchen Ländern gibt es allerdings vereinzelt vor Ort „Anerkennungsprobleme“.
...Quelle:www.adac.de
Ich bin der Meinung, dieser Text erklärt die Problematik zum 07er-Kennzeichen für Jedermann verständlich.
Wer vor diesem Termin seine 07er gekriegt hat, hat Glück gehabt, denn für bis dahin bereits auf die 07er zugelassene Fahrzeuge gilt der Bestandsschutz (einschließlich der Tatsache, daß für die Fahrzeuge nicht der "erhaltungswerte Originalzustand" als Voraussetzung gilt bzw. nachgewiesen werden muß.
So, um nun auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen:
Warum sollte man mit einem Rallye-Fahrzeug kein 07er-Kennzeichen erhalten?
In den 80er sind Fahzeuge des Typs Opel Kadett-D im Rallyesport eingesetzt worden. Ob nun vom Werk oder privat.
Wenn man heute also einen D-Kadett in Anlehnung an einen in den 80ern eingestezten Rallye-Kadetten aufbaut, gilt dieses Fahrzeug dann entsprechend den Oldtimer-Definitionen als "Original".
Der Nachweis für die "Originalität" läßt sich im Zweifel durch alte Zeitungsberichte o.ä. belegen.
Vorausgesetzt, Du setzt Techniken und Teile ein, die es innerhalb eines bestimmten Zeitraums (... gern genommen sind da immer diese 10 Jahre nach Erzulassung bzw. Produktion des Modells) gegeben hat. Auch sowas läßt sich durch Zeitungsberichte oder Tuning-Kataloge aus dem Zeit belegen.
Sowas fällt dann allgemein unter den Begriff "Zeitgenössisches Tuning"
Was jetzt speziell den Einsatz im Motorsport angeht, da sind dann für die 07er auch Änderungen zugelassen, die dem heutigen Motorsport-Regelwerk entsprechen.
Solche Motorsport-Dachverbände wie z.B. die FIA oder der DMSB überlegen sich ja jedes Jahr irgendwelche neuen Regelungen, was z.B. an Sicherheitsausrüstungen in einem Fahrzeug vorhanden zu sein hat.So mußt Du ja z.B. einen aktuell FIA-homologierten Sitz haben, den es in den 80er ja nicht unbedingt gegeben hat, bzw hat ein Sitz aus dem 80ern keine gültige FIA-Homologation mehr.
Ich würde Dir raten, setz Dich einfach mal mit einem TÜV-Prüfer Deines Vertrauens, der Dir dann später auch mal den "erhaltungswerten Originalzustand bescheinigen soll, zusammen und klär das mal genau ab.
In einem Internet-Forum erzählt Dir zum Thema 07er-Nummer jeder was anderes, weil jeder andere Erfahrungen gemacht hat, da die Regelungen teilweise von Landkreis zu Landkreis sehr untershiedlich ausgelegt werden.
#edit:
Na toll Chris:
Da schreibt man sich die Finger wund und dann postet jemand währendessen inhaltlich das, was man selber gerade in Worte zu fassen versucht
Kann mich Deinen Ausführungen nur anschliessen . . . -
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