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#22 Ist doch Gerechtfertigt das die die Karre Stielgelegt haben, ich Schreibe hier lieber nicht was ich schon an den Lieben Tüv gelöhnt habe wegen meinen Ganzen Eintragungen.
Wenn ich einige sehe was die alles einbauen und nichts Eingetragen haben,
ich hoffe immer nur das mir so einer nie in mein Auto Fährt, weil wie schon gesagt kein Versicherungsschutz. -
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#23 ZitatOriginal von Linus
Ich hoffe es fühlt sich jetzt keiner auf die Füsse getreten aber wo ist der grosse Show effekt wenn auf einem Treffen Platz jedes zweite Auto wie ein Weihnachtsbaum ausschaut? Investirt Euer Geld in schöne Umbauten und legale Teile, da habt ihr dauerhaft mehr von und das Ziel des Show Effekts wird auch mit der Zeit erreicht.Genauso seh ich das auch!! :anbet:
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#24 Wenn sich jemand Klamotten ans Auto baut, bei denen entweder von vorn herein klar ist, daß die gar nicht zulässig sein können, und die eventuell noch auf der Packung einen entsprechenden Vermerk tragen, dann sollte er/sie schon wissen, worauf er/sie sich einläßt.
Außerdem sind die rechtlichen Folgen (Erlöschen der Betriebserlaubnis etc.) lang und breit quer durch alle entsprechenden Foren und Medien ausreichend publiziert worden.
Also ist es albern, hinterher auf "die bösen, bösen Polizisten" zu schimpfen.
Es gibt Sachen, bei denen Polizeibeamte (und auch die in letzter Zeit so in Mode gekommenen "Hilfs-Sheriffs" der Ordnungsämter) einen Ermessensspielraum haben. So kann beispielsweise ein geringer technischer Mängel am Fahrzeug oder eine geringfügige Übertretung der Vorschriften im eigenen Ermessen (oft auch abhängig von der Art des Auftretens des "Sünders") durch ein "verkehrserzieherisches Gespräch" oder eben durch eine VkOWI-Anzeige ("Knöllchen") geahndet werden.
Im Falle erheblicher technischer Mängel und/oder durch An- und Einbauten erloschener Betriebserlaubnis besteht kein Ermessensspielraum. Hier ist in jedem Falle und ohne wenn und aber eine Untersagung der Weiterfahrt auszusprechen und eine Anzeige zu fertigen.
Das weitere Vorgehen läßt allerdings wieder etwas Luft. Entweder im so genannten Sofortvollzug eine Entstempelung mit Einzug des Fahrzeugscheines ("zwangsweise Stillegung") oder eine Beschlagnahme mit unverzüglichem Abschleppen des Fahrzeuges zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens. Und das wird dann in der Regel richtig teuer, weil in dem Gutachten jede vom Serienzustand abweichende Kleinigkeit und auch technische Defekte aufgeführt werden und eine Wiederzulassung erst nach Behebung oder Abnahme aller aufgeführten Punkte erfolgen kann.
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#25 sacht ma wie isn das? ich hab bei mir blaue innen-beleuchtung an der decke. (2 röhren) hab beim einbau extra drauf geachtet, dass die abgeschirmt sind und nicht nach außen leuchten. also man sieht vor nirgends etwas, es sei denn man legt sich 1m neben das auto aufn boden.
jetzt ist mir aber aufgefallen, dass vo n weiter weg sich die röhren auf der haube spiegeln. also da sieht man deutlich nen blauen schimmer. kann das probleme geben? -wenn ich an ner aral vorbei fahr schimmert des ja noh viel mehr....
wenn straßenlaternen an sind sieht mans auch nicht mehr.... -
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#28 Also zu dem ersten Prob mit dem Knight-Rider:
Letztes Jahr war im Darmstädter Echo nen Artikel, dass ab 1.1.04 alle am Fahrzeug verbauten Leuchtmittel den Vorschriften entsprechen müssen. Ist etwas verbaut, was eben nicht dazu gehört (und dazu gehört solch ein Lauflicht), gilt als erheblicher techn. Mangel und ist sofort zu ahnden.
Je nach Laune, muss man eben die Konsequenz ziehen und fertig. Normalerweise wäre eine sofortige Entnahme des Teils ausreichend gewesen oder eine Mäbgelkarte, aber die Stilllegung ist in Betracht auf das Erlischen der Betriebserlaubnis etc. gerechtfertigt!Nu zu Punkt 2 - die Beleuchtung im Innenraum:
Du kannst dir in dein Auto bauen was du willst, nur sobald es von außen in irgend einer Weise zu sehen ist - auch wenns nur auf der Haube schimmert - dann kann dir jeder Grünling was wollen. Aber dabei stellt sich immer noch die Frage: Was bringt es, wenn mein Auto bei der Fahrt blau beleuchtet wird von innen? Naja, jedem das seine und bitte nicht falsch verstehn!
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#29 is es ja net während der fahrt....ich kanns zwar einschalten, wenn ich ne cd such oder für sonstwas licht brauch, aber ich fahr net dauerhaft so rum....hab ja nichma fußraumbelechtung an beim fahren, weil mich des licht nervt, wenns draußen dunkel ist. ich mein nur, wenn ich z.b. bei uns an der tanke steh, wo so ziemlich alle 30 min n grünes auto vorbeifährt, und da steht öffter meine tür auf, weil musik läuft oder sonstwas, dann is das licht an, deshalb mach ich mir n bissl gedanken, was wohl wäre wenn se mich im stand mit dem licht sehen, und dann merken dass es auch bei geschlossener tür noch angeht....
aber ich mach mir da nu ma keine gedanken mehr, n kumpel meinte schon, dass man, wenn man von meinen röhren im himmel nix wüsste garnet drauf kommen würde, dass das licht voon meiner karre kommt....
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