
Kurzzeitkennzeichen ohne Tüv-Papiere?
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#73 ICh frag mich nur gerade, wie das geht.
Sagen wir du kaufst dir nen Auto von mir. Wie kannst du Fahrzeugdaten haben, wenn ich dir die Papiere nciht gebe, bevor Du zahlst, was Du logischerweise erst machst, wenn Du das Auto abholst um nicht ohne Auto und mit falscher Adresse wieder nach Hause zu fahren.
Warum ist das bei dir Anders als bei mir?
Die Versicherung weiß doch, dass man ein gekauftes Auto nicht um die Ecke stehen hat (was ja auch das Überführrungskennzeichen sinnlos machen würde)
Denn um zum TÜV zu fahren reicht eine Deckungskarte aus (darüber will ich jetzt net Diskutieren. Das ist so), da brauch ich kein Kurzkennzeichen für.Das macht keinen Sinn.
Allerdings wäre es schon praktisch für die Versicherung. Denn wir haben meistens Autos ohne TÜV gekauft oder solche, die wir nicht gleich angemeldet haben. So kann die Versicherung die Kohle kassieren, wenn man den Wagen nciht anmeldet.
Wir haben dann alternativ einfach immer irgendein Fahrzeug abgemeldet und wieder angemeldet, damit war das Thema gegessen.
So hat es dann nur 20 statt 80€ gekostet.Meine Versicherung hat sogart einen Rechtsanwalt beauftrag um das Geld von mir zu kassieren, obwohl ich den Wagen zugelassen habe und gleich nach der ersten Rechnung angerufen habe und danach dann zur zuständigen Filiale gefahren bin, denen die Rechnung in die Hand gedrückt habe mit den Worten "Das muss mit meinem Vertrag verrechnet werden.
Der hat das dann aufgeschrieben...
Dann kam die 2. Mahnung ich zum 3. mal Angerufen...
Dann das schreiben vom Anwalt wo ich dann schon ziemlich sauer war.
Danach war das Thema gegessen^^
Hab keine Cent bezahlt. Warum auch, ist ja nicht meine Schuld gewesen.
Das war ja schon beim Anmelden des Wagens eigentlich abgeklärt, dass das eingerechnet wird. -
#74 ZitatOriginal von BigMcDonalds
ICh frag mich nur gerade, wie das geht.Sagen wir du kaufst dir nen Auto von mir. Wie kannst du Fahrzeugdaten haben, wenn ich dir die Papiere nciht gebe, bevor Du zahlst, was Du logischerweise erst machst, wenn Du das Auto abholst um nicht ohne Auto und mit falscher Adresse wieder nach Hause zu fahren.
Den Satz verstehe ich jetzt nicht ganz, wenn ich ein Auto verkaufe, bekomme ich das Geld und der Käufer die Papiere und Schlüssel, somit geht das Auto in seinen Besitz über, dann kann er ihn anmelden/Kurzkennzeichen holen und kommt das Auto paar Tage später abholen.
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#75 Er meint das sicher so:
Also ich nenne mal mein Beispiel, habe meinen letzten Kadett in Nürnberg gekauft, habe aber vorab hier in Jena die Kennzeichen geholt also Kurzzeit, daher hatte icha uch noch keine Papiere vom Wagen da er mir ja noch nicht gehörte.
Somit kann ich weder der Vrsicherung noch der Zulassungsstelle einen Brief oder Fin vorlegen, weißte nune Bescheid? hehe
ehm du wolltestd ie rote pappe mal einscannen und hier einstellen Juppe los los hier lach
du wirst alt langsam wa
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#77 Juppe die Sorte scheine kenn ich janich lach
normal ist das nen pappierbrief in rot ähnlich der zulassungsbescheinigung teil 2 nur in rot eben und nur 2 seiten zum aufklappen
da is irgendwas absolut komisch vllt haben se die noch auf restlager gehabt weil es gibt normal nur noch die roten scheine alle anderen gibbet nemmer.
du holst doch eh neue demnächst wenn ich mich erinnere gelle?
und die olle da hat ja gesagt das es nach standart gemacht wird also selbsteintragen! -
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