Kontrolle in Schieder und ihre Folgen

  • #51

    Wenn sowas liest bekommt man eine richtige Hasskrampe auf unser System in Deutschland, da bemüht sich einer sein Hobby auf 100% legalem Weg zu begehen und bekommt einen fetten Arschtritt und dann wundern sich die hohen Herren das es vielen Leuten egal ist wo mit rumfahren. Bleibt ja nicht aus, der der es korrekt macht wird bestraft, da kann man direkt mit Huddel in so eine Kontrolle fahren.


    Schaut ganz danach aus das das Treffen Schieder in kurzer Zeit weg vom Fenster ist, denke mal das wird von Jahr zu Jahr schlimmer.


    Jens ich drück Dir die Daumen das Du so glimpflig wie möglich da raus kommst, wäre schade wenn ordentliche Tuner wie du der Scene den Rücken kehren würden.

  • #52

    laut aussage des dekramanns will der 1cm platz zwischen reifen und kotflügel im volleingefederten zustand,desweiteren noch minimum 8cm bodenfreiheit etc.


    ich halt euch aufm laufenden

  • #53

    So ein Schwachsinn im Astra F Forum hat es auch jemanden erwischt.


    Aber Langen Du hast doch alles beim TÜV und nicht bei der Dekra eintragen lassen oder?
    Dann wird es da wohl auch noch einen Kampf geben und der Dekra Prüfer sollte wohl bald seinen Posten los sein.
    Finde es den Hammer das Plastikbuden unbescholten davon kommen und Dein sauber gemachter Kadett zur Prüfung muß.


    Drücke Dir und auch allen anderen die mit Ihren sauberen Fahrzeugen mal die Daumen, das Ihr so davon kommt.
    Wegen dem Schaden am Lack (das raus gebrochene Stück) würde ich zum Anwalt gehen und denen Richtig einen rein würgen.

    Täglich steigt die Zahl der Leute die mich mal am Ar... lecken können!!!


    Ich bin wie Ich bin


    die einen mögen
    MiCH


    die anderen können
    MiCH!

  • #55

    von mir dann auch mal alles Gute in der Sache. Hab mal meinen Tüvmann gefragt gerade am Telefon, der meint das mit dem 1cm is Blödsinn.Mit den 8cm is das bei festen Teilen.
    Aber wie heist es immer so schön : alles im ermächtnis des betrachters (prüfers)


    so wie bj.k schreibt, wenn es stimmt das die keine Kasperbuden mitgenommen haben, wo die GFK klamotten die erde berühren ohne tieferlegung, verstehe ich das ebenfalls überhaupt nicht.
    diese kack dekra soll mal nicht so ne welle schieben, bzw wenn dann die richtigen autos mitnehmen.


    mit dem tüv hat man anscheinend diese prob nicht

  • #56

    @Stance


    würde in deinem Fall auf jeden Fall nen Rechtsanwalt beauftragen. Was der Dekra Mann da will spielt nur ne Rolle, wenn er dies auch gesetzlich belegen kann. Zur Bodenfreiheit gibt es nix gesetzliches und was die Reifen zum Kotflügel betrifft, gibt es was, ich meine 5 oder 7 mm Abstand Reifen zu nicht beweglichen Teilen, sprich Kotflügel, Federbein ...
    An deiner Stelle würde ich mich aber auch mal mit deinem TÜVer in Verbindung setzen. Mal sehen was er dazu sagt.


    Es ist ganz klar das dir diese Sache noch das ein oder andere mal Kopfschmerzen bereiten wird, aber wegen diese A...hl..... den Kopf in den Sand stecken, oder gar aufgeben? neeeeeeeeee ...Wie gesagt am besten nen Anwalt suchen, der schon in diesem Bereich Verkehrsrecht Erfahrung hat und die Situation mal durchgehen. Ich denke mal das es in deinem Fall zu deinen Gunsten ausgeht.


    Wäre schade, wenn so ein schönes und sauber gearbeitetes Fahrzeug aus der Szene verschwindet.


    Kopf hoch :wink:

    Früher hatten Hexen Besen, heute fahren sie Opel! :D

  • #57

    AstraGSI16V ja Dich mein ich damit ;)


    Ich denke mal das Jens jetzt gerade durch die Sicherstellung seines E-Type ein seelisches Tief hat und die Sache noch richtig Verdauen muß.
    Wenn er es richtig verpackt hat, wird er aufstehen und Kämpfen. Denn wenn der Lange den Kopf in den Sand steckt treten Ihm einige in den Arsch ;)


    Finde es aber einfach nur schade für die Jungs und Mädels vom OC Schieder, das das Treffen immer so torpediert wird.

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  • #58

    Die Zulassungs-/Ordnungsbehörden und die Polizei sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug
    sicherzustellen, wenn nachweislich eine oder mehrere Teile am Fahrzeug als gestohlen
    gemeldet sind.


    Wenn das Fahrzeug erhebliche techn. Mängel aufweist (defekte Bremsanlage, abgefahrene
    Reifen, nicht funkt. Lichtanlage) kann die Polizei nach Rücksprache mit der zuständigen
    Behörde lediglich den Betrieb des Fahrzeugs vorübergehend untersagen.


    Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln ist §2 ASOG anzuwenden, d.h. bei einer nicht
    funkt. Hupe oder angeblich zu lauten Auspuffanlage müsste die Polizei nach
    §17 STVZO RZ4 einen Mängelbericht ausstellen, der dann in einer angemessenen Frist
    (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Die Beschlagnahme auf Grund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu
    den im §2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


    Dies gilt auch für individuielle Fahrzeuge, bei denen bsp. typgeprüfte Anbauteile oder
    Motoren anderer Leistung eingebaut worden sind.


    Denn ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 o. §19.3 STVZO
    abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis
    erhalten hat und eine Bestandsberechtigung aufweist, darf nicht aus irgendwelchen
    fadenscheinigen Gründen o. mit vorgeschobener Verkehrssicherheit beschlagnahmt
    o. eingezogen werden.


    Wurde das Fahrzeug bereits beschlagnahmt, ist zu prüfen ob dies rechtmäßig geschehen
    ist und ob die Polizei nach §1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der
    Fall, so haftet die Polizeinach §992 BGB wegen unerlaubter Handlung.


    Als letztes sei noch angemerkt, dass man bei wiederholter, maßlos übertriebener
    Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit
    auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen kann.


    Gruss Luxus

  • #59

    Das ist bekannt, aber es war die DEKRA und nicht die Polizei! :wink:


    ... und da liegt leider der kleine (oder doch grosse!) Unterschied! :rollin:

    www.gteschmiede.de ... die Onlineplattform für den Kadett D

  • #60

    Ja, die machen das raffiniert, die nehmen einen Fachingeneuer mit der Eintragungen anzweifeln darf und schon haben die das Recht auf ihrer Seite.

  • Hey,

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