Kontrolle in Schieder und ihre Folgen
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#64 ZitatOriginal von Killingfrezzi
Wie so darf ein Dekra man eintragungen anzeifeln die über §21 Abgenommen sind zb wen er garnicht solche eintragungen machen Darf????stimmt nicht ganz so. das gilt vllt für nrw und einige andere bundesländer. allerdings teilen sich dekra und tüv den kuchen. sprich: in einigen bundesländern hat die dekra die zulassung für §21er.
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#65 Ich find es nur übel, das ein Dekra, KÜS, eigentlich jeder der einer solchen Prüforganisation angehört, eine Eintragung anzweifeln kann, obwohl er beruflich gar keine § 21 Abnahme machen darf. Ergo: Ich will nicht alle über einen Kamm scheren; hat der ??Gute?? nicht unbedingt das Fachwissen in den jeweiligen Tuningbereichen. Sieht man ja auch daran, dass nicht jeder TÜVer der diese Abnahmen ja machen dürfte, diese auch macht, weil manche Bereiche halt einfach etwas zu heikel sind.
Die schwarzen Schafe unter den Prüfern sind mittlerweiler weitestgehend aus dem Verkehr gezogen, so dass es nicht mehr heissen kann: "guck mal der war bem TÜV XY, das ist eh schwarz eingetragen". Zumal man die Abnahmestelle ja gar nicht sofort sieht.
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#66 Schieder-Schwalenberg ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Lippe. Die Ortsteile Schieder und Glashütte sind Kneippkurorte.
Daher hat doch genauso wie im pott der Tüv Rheinland dort was zu melden. Wie kan dan da ein Dekra oder Küs oder sonst was da einfach eintragungen anzweifeln ?????
http://de.wikipedia.org/wiki/Dekra
Aufgaben:
...Dekra ist in den alten Bundesländern als „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“ tätig. In den neuen Bundesländern und in Berlin besitzt der Verein außerdem den Status einer „Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ mit den dazu gehörigen Kompetenzen (u. a. Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen und Begutachtungen zur Erlangung von Betriebserlaubnissen).... -
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#67 Ich lese mir gerade diesen Thread durch und mir ist da ne Frage zwischendurch aufgekommen, als ich von X-Men diesen einen Post las...
Wenn so ein Auto still gelegt wird, ist es dann wirklich weg? Also weg wie nicht mehr da? Oder kann man sich den Wagen dann irgendwo mal wieder abholen?
Das hört sich ja wirklich böse an. Also wie genau läuft denn so eine Kontrolle ab, wenn still gelegt wurde? ich kam mal kurz in so ne Kontrolle rein, habe gefragt was die da im Motorraum gucken. Antwort war nur ob da nen Sportluftfilter drin wäre etc, aber durfte dann auch schnell weiter fahren. Der Umbau meines Kotflügels, der eh nicht eintragungspflichtig war, interessierte überhaupt nicht.Würde mich da bitte mal jemand damit aufklären?
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#68 ZitatOriginal von Luxus
Die Zulassungs-/Ordnungsbehörden und die Polizei sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug
sicherzustellen, wenn nachweislich eine oder mehrere Teile am Fahrzeug als gestohlen
gemeldet sind.Wenn das Fahrzeug erhebliche techn. Mängel aufweist (defekte Bremsanlage, abgefahrene
Reifen, nicht funkt. Lichtanlage) kann die Polizei nach Rücksprache mit der zuständigen
Behörde lediglich den Betrieb des Fahrzeugs vorübergehend untersagen.Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln ist §2 ASOG anzuwenden, d.h. bei einer nicht
funkt. Hupe oder angeblich zu lauten Auspuffanlage müsste die Polizei nach
§17 STVZO RZ4 einen Mängelbericht ausstellen, der dann in einer angemessenen Frist
(1-2 Wochen) zu überprüfen ist.Die Beschlagnahme auf Grund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu
den im §2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.Dies gilt auch für individuielle Fahrzeuge, bei denen bsp. typgeprüfte Anbauteile oder
Motoren anderer Leistung eingebaut worden sind.Denn ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 o. §19.3 STVZO
abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis
erhalten hat und eine Bestandsberechtigung aufweist, darf nicht aus irgendwelchen
fadenscheinigen Gründen o. mit vorgeschobener Verkehrssicherheit beschlagnahmt
o. eingezogen werden.Wurde das Fahrzeug bereits beschlagnahmt, ist zu prüfen ob dies rechtmäßig geschehen
ist und ob die Polizei nach §1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der
Fall, so haftet die Polizeinach §992 BGB wegen unerlaubter Handlung.Als letztes sei noch angemerkt, dass man bei wiederholter, maßlos übertriebener
Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit
auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen kann.Gruss Luxus
*Offtopic an*
Da ich davon ausgehe, dass Du kein Rechtsanwalt o.ä. bist solltest Du im eigenen Interesse nach so einem Vortrag den Zusatz "Dies ist keine Rechtsberatung gemäß dem Rechtsberatungsgesetz" anfügen.
Dies könnte nämlich sehr teuer für Dich werden.
Es gibt leider noch genug RAs die den ganzen tag nix besseres zu tun haben als nach solchen Beiträgen ausschau zu halten.Bist Du zur Rechtsberatung berechtigt will ich nichts gesagt haben.
*Offtopic aus*
Zu dem was da vor und während des Treffens abgelaufen ist kann ich nur sagen, dass solche Aktionen leider dadurch entstanden sind, dass in früherer Zeit sehr viele ohne entsprechende Eintragungen herumgefahren sind.
Von den "mehr als 40" stillgelegten Fahrzeugen haben mit Sicherheit mehr als 90% irgendwelche illegalen Dinge verbaut.
Klar ist es Willkür, wenn die wegen ner Kleinigkeit wie Fahrzeug 1cm zu tief die Fahrzeuge stilllegen (das ist allein schon durch das Nachsacken der federn nach dem Einbau), aber leider werden die durch den überwiegenden Teil, nämlich der, der ohne entsprechende Abnahmen herumfährt, in Ihrer Meinung, sie könnten sich alles erlauben, bestärkt.
Allein schon die Statistik, aus der hervorgeht, bei wievielen Fahrzeugen bei "normalen" Kontrollen nicht eingetragene Dinge festgestellt werden, ist mehr als erschreckend.
Ich hab es auch schon mehrfach mitbekommen, das die DEKRA Abends Fahrzeuge stillgelegt habt, bei denen Morgens alles vom TÜV eingetragen wurde.
Meine Meinung dazu ist einfach, dass solche Aktionen für die DEKRA-Prüfer nur ein Orgasmusersatz ist, weil die bei deren Frauen nicht mehr ran dürfen.Jedenfalls sollten alle denen sowas ungerechtfertigt passiert sich direkt nach Erhalt des Gutachtens an einen Rechtsanwalt wenden um eventuelle Schadensersatzansprüche (Kosten Gutachten, Abschleppen, Taxifahrt nach Hause, Abholung & Überführung des Fahrzeuges zum TÜV usw.) geltend zu machen.
Solche Stilllegungen laufen im Allgemeinen so ab:
Ein Sachverständiger zieht das Fahrzeug zur Eingehenden Kontrolle vorrübergehend ein. Das Fahrzeug wird kontrolliert und kann durch den Besitzer nach der kontrolle entweder "normal" abholen oder er muss das Fahrzeug mit einem Trailer o.ä. abholen weil der Prüfer wegen erheblicher Sicherheitsmängel die Plaketten entfernt hat.
Nach Erhalt des erstellten Gutachtens kann der Besitzer das Fahrzeug wieder beim TÜV vorführen. Dieser erstellt dann nach Prüfung des Fahrzeuges ein entsprechendes Gutachten für die Zualssung des Fahrzeuges.
Danach Anmelden und bis zur nächsten Willkürlichen Kontrolle weiterfahren. -
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#69 kadettschrauber
bin nun fertig mit lesen... Habe ale Antworten gefunden dabei. Und ich werde wohl niemals ein Treffen anfahren, sollte ich doch mal interesse haben! Jetzt wurde ich abgeschreckt!
JuppesSchmiede
ZitatWenn sowas liest bekommt man eine richtige Hasskrampe auf unser System in Deutschland...
Das ging mir auch so durch den Kopf, als ich diesen Thread las!
Manu
Jetzt will ich mal halb offen sprechen! Zum Thema "Zweiklassengesellschaft". Denn da bestätigen Ausnahmen die Regel und glauben einen für dumm zu verkaufen.Stance
Ich hoffe deine Grenze ist nur vorrübergehend erreicht und endet bald. Denn wieso sonst die ganze Arbeit am Kadett? Hoffe nicht, das du nur durch Bestätigungen am leben gehalten wurdest und nur bei einem Absturz zusammen klappst....!
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