Wer trägt kurze Kennzeichenmulde ein?

  • #11

    Hast Du ein Auto auf solch ein Kennzeichen (weniger als 3 Zeichen hinter dem W) angemeldet und meldest es ab, hat das KZ 1 Jahr Bestandschutz auf DIESES Auto. Kannst es auch max. 1Jahr zum umkennzeichnen reservieren, aaaaaaaaaaber halt dann nur noch auf Moped, Importfahrzeug und halt Fahrzeuge mit entsprechendem Eintrag.

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #12


    Das ist schon lange vorbei. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, dann kann das Kennzeichen sofort wieder vergeben werden. Ist schon seit mind. 1.5 Jahren so.

  • #13

    242


    Das ist so nicht korrekt. Ein Kennzeichen bleibt nach wie vor 1 Jahr "gesperrt" Man muß beim Abmelden angeben ob man die Autonummer sofort auf sein neues Auto übernehmen will und selbst dann dauert es mindestens 3 Werktage. Ansonsten 12 Monate, war so, ist so und wird wohl auch so bleiben. Hab emein Cabrio schon mehrmals im Winter abgemeldet und meinen Cali im Sommer abgemeldet. Habe die Nummer immer ohne Probleme nach 6 Monaten wiederbekommen. Als ich den Cali verkauft habe und die Nummer auf meinen Astra mitnehmen wollte, mußte ich das ausdrücklich angeben. Leider konnte ich die alten Schilder übernehmen und mußte somit das beknackte EU Schild holen

  • #14

    Ja also die nummernschilder kann ich von einen auf nen anderen wagen von jetzt auf gleich übernehmen keine warte zeit mehr. Die nummernschilder sind gleich wieder frei gegeben wenn ich sie nicht reserviere. Da hat sich einiges geändert.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #15

    Stimmt als ich mein anderes Auto abgemeldet habe , habe ich ein Vordruck unterschrieben das ich die nummer gerne behalten will udn die habe ich nun für 3 monate auf mich Reserviert !! Wenn ich das nicht gemacht hätte wäre die Nummer wieder weg ;)

    opel-fronttriebler-forum.de

  • #16

    Dann ist das nicht einheitlich geregelt. Bei uns bleibt die Nummer gesperrt, es sei denn man gibt es beim abmelden an dass man die Nummer auf ein anderes Auto mitnehmen will. Wie gesagt, habe mein Cabrio jedesmal im Herbst abgemeldet und habe die Nummer jedesmal im Frühling wieder bekommen. Auf der Zulassungsstelle hat man mir gesagt dass das normal wäre.

  • #17


    Nu muss ich Dir aber teilweise energisch widersprechen!!!!


    Ich fahre mittlerweile auf dem 6. Auto das gleiche Kennzeichen und habe jedesmal das neue angemeldet als das alte abgemeldet wurde. Nix mit Wartezeit.


    guckst Du hier


    Allerdings hat dieses den Nachteil, dass Du nicht mit dem gerade abgemeldeten Auto bis nach Hause fahren kannst.


    Gruß

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

    Einmal editiert, zuletzt von kadettschrauber ()

  • #19

    kadettschrauber


    Habe bereits geschrieben dass es wohl nicht einheitlich gehandabz wird. Bei mir muß ich esangeben wenn ich die Nummer auf das neue Auto mitnehmen möchte und das dauert halt bei mir auf der Zulassungsstelle 3 Werktage. Ansonsten 12 Monate "gesperrt". Man erkennt das Uneinheitliche auch daran dass ich meinen Cali vor dem Verkauf getüvt habe und halt 2 geringe Mängel hatte. Die Plakette hatte ich bekommen, Auto verkauft und Nachbesitzer bekam das Auto nicht zugelassen, da die Zulassungsstelle nur Autos ohne Mängel zulässt. Das beste daran war, dass das auch noch weitläufig bekannt ist bei der Zulassungstelle. Ist doch lachhaft...

  • #20


    Nicht ganz richtig:


    "Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung nach 3-4 Tagen wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 18 Monate mehr. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur noch für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung zugelassen bzw. Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassungsverfahren stehen (§ 10 Abs. 4 FZV)"


    Ist von der HP Deines StVA


    Guckst Du hier


    Das mit den geringen Mängeln ist auch richtig, weil Du verpflichtet bist auch geringe Mängel SOFORT zu beheben, bzw. beheben zu lassen.


    Und dass das Kennzeichen nicht sofort auf ein anderes Fahrzeug übernehmebn kannst liegt in der Beamtenfaulheit Deiner Zulassungsstelle. Die können das Kennzeichen sofort wieder freigeben wenn die wollen.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

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