
07er-Nummer Übetragen???
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#3 ZitatOriginal von kadett-gsi-driver
Also die nummer ist auf den halter zugelassen. Ist das z.B. ein d kadett ez 83 kann das sein wenn du kein 07 hast das du für den keine bekommst.Das kann nicht nur sein, das ist so!
Wenn das Fzg. schon auf 07er zugelassen wurde, hat das Bestandsschutz und Du kannst es übernehmen. Allerdings nur, wenn Dir bereits eine 07er-Nr. zugeteilt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, mußt Du ein mindestens 30 Jahre altes Fzg. anmelden, um diese zu erlangen, denn diese Youngtimergeschichte ab 20 Jahre gibbet nicht mehr. -
#4 Also die 07er ist auf den Halter zugeteilt und nicht auf das Fahrzeug!
D.h. wenn du ein Fahrzeuge mit 07er Zulassung kaufst was noch keine 30 Jahre Alt ist hat dieses einen Bestandsschutz.
Bestandsschutz heisst du bekommst es grundsätzlich auf deine 07er zugelassen oder beantragst diese, ABER was NEU ist (z.B. in meinem Landkreis) ein 07er Fahrzeug welches auf ein anderes 07er Kennzeichen zugelassen werden soll muss erst zum TÜV (!) und nach H-Kennzeichen bewertet werden. Was das heisst wissen sicher alle hier! :wink:
Also ein Beispiel, besitz man(n) einen Kadett D mit C20LET und 07er Zulassung kann der Besitzer damit legal auf 07er fahren, verkauft dieser dieses Fahrzeug bekommt ihn der neue Besitzer nicht mehr auf 07er zugelassen TROTZ Bestandsschutzes!
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#5 Also Folgendes:
Meine Absicht war es halt durch den Kauf der Karosse Baujahr '79, welcher eine 07er Zulassung mit Gutachten besitzt, an eine =7er Nummer dran zu kommen!
Ist ja schon alles recht kompliziert mittlerweile....
Kann ich diese also dann nicht wirklich gebrauchen oder?
Mein Kadett D ist Baujahr '83!!!
Gruß Nils
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#9 ZitatOriginal von gteschmiede
Also die 07er ist auf den Halter zugeteilt und nicht auf das Fahrzeug!D.h. wenn du ein Fahrzeuge mit 07er Zulassung kaufst was noch keine 30 Jahre Alt ist hat dieses einen Bestandsschutz.
Bestandsschutz heisst du bekommst es grundsätzlich auf deine 07er zugelassen oder beantragst diese, ABER was NEU ist (z.B. in meinem Landkreis) ein 07er Fahrzeug welches auf ein anderes 07er Kennzeichen zugelassen werden soll muss erst zum TÜV (!) und nach H-Kennzeichen bewertet werden. Was das heisst wissen sicher alle hier! :wink:
Also ein Beispiel, besitz man(n) einen Kadett D mit C20LET und 07er Zulassung kann der Besitzer damit legal auf 07er fahren, verkauft dieser dieses Fahrzeug bekommt ihn der neue Besitzer nicht mehr auf 07er zugelassen TROTZ Bestandsschutzes!
Es müssen jetzt alle Autos zum TÜV und eine H-Abnahme machen was vorher nicht der Fall war und da schützt jetzt auch der Bestandsschutz nicht vor!
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#10 ZitatOriginal von Doppel-D
Wenn der GTE schon ein 07er zugeteilt bekommen hat, hat es Bestandsschutz. Dann kannste Dir die 79er Karosse holen und auch den GTE damit fahren. Wenn der GTE noch nie auf 07er gelaufen ist, mußte wohl oder übel noch 3 Jahre warten.Warum solche pauschalen Aussagen??
Bei uns im Kreis gibt es z.B. keinen Bestandschutz. Da is es egal ob das Fahrzeug schonmal auf 07er gelaufen is oder nicht. Keine 30 Jahre alt - kein 07er.
Mein D war auch schonauf 07er angemeldet. Da ich damals das Kennzeichen abgemeldet habe, bekommt mein D das 07er erst wieder wenn er 30 Jahre alt ist.
Ob und inwieweit es Bestandschutz in dem jeweiligen Kreis gibt, kann der Threatstarter nur bei seinem zuständigen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes erfahren. Dabei kann man keine Pauschalen Aussagen machen.
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