schwarze Nebelschlussleuchte

  • #41

    In der Artikelneschreibung bei ebay Kleinanzeigen wird mit KEINEM Wort von einer Zulassung erwähnt. Somit machen die absolut nichts illegales. Dort steht auch mit keinem Wort dass das Teil in Deutschland eine Zulassung hat. Das Teil hat eine e Nummer und es ist für jeden erkennbar dass dieses Teil nicht lasiert ist. Somit wird das Teil auch niemals bemängelt. Nach einer ABE meiner SWF (Irmscher) Rückleuchten hatbach noch keine Instanz nachgefragt.


    Als ich das Teil gekauft habe, war nichtmal ein Leuchtmittel dabei. Ach ja, sucht man nach roten 21W Leuchtmittel wird man darauf hingewiesen, dass die nur im Motorradbereich zugelassen sind.


    Wenn man sich mal Herstellerübergreifend in Onleineshops umsieht, kann man jede Menge Tuningmaterial ohne Zulassung kaufen, ohne dass es erwähnt wird.

  • #42

    Holgi71

    1. Wo habe ich geschrieben das die was illegales machen? Ich schrieb: "das stört mich"! Und dies bezog sich auf die Anpreisung als NSL!

    2. Das eine "E"-Nummer drauf steht ist auch schon gesagt worden und zum 100.-Mal: Ja, es hat auch noch keine "Staatsmacht" sich daran gestört !- Ändert aber nichts an der Tatsache das der Nachweis einer Zulassung noch aussteht!


    3. Auf den irmscher (SWF) Leuchten stehen die richtigen Kennzeichnungen. Und als ich die vor über 20 Jahren eintragen lies (da war das noch Vorschrift) hat der Prüfer nach diesen Kennungen geschaut.


    4. Habe gerade auf der Philips Seite nachgeschaut, dort steht bei den PR21W: Zulassung als Nebelschlußleuchte und Bremslicht! Diese sind auch bei meinen Klarglas Zafirarückleuchten als NSL verbaut.

    5. Das es massig nicht zugelassenes Tuningmaterial gibt ist doch klar aber oft steht im Kleingedruckten : Im Bereich der StVZO nicht zugelassen!

    Hier aber wird mit dem Hinweis auf das "E"-Prüfzeichen einen Zulassung suggeriert.

  • #43

    Die SWF hatten schon 1990 und früher eine ABE und mußten noch nie eigetragen werden. Meine ABE ist von 1989, also 32 Jahre alt. Aber das ist ein anderes Thema.


    In diesem Angebot steht mit keinem Wort dass dieses Teil eine Zulassung hat. Und eine e Nummer bedeutet nicht automatisch dass es auch erlaubt ist. Bei 9 von 10 Anbietern, die lasierte Rückleuchten, also illegale Rückleuchten, anbieten, wird auf eine e Nummer hingewiesen und dass die Zulassung besteht. Aber jeder weiß, dass die Dinger nicht erlaubt sind.

    Der Verkäufer hier verweist ebenfalls nur auf eine e Nummer, aber mitnichten auf eine Zulassung.


    Entweder man fährt damit rum und wird eben nicht erwischt, oder wartet auf eine Rückmeldung seitens des Verkäufers. Bekommt man die nicht, fährt man eben mit der roten, wenn es einen stört. Und da ist es auch vollkomen egal ob nun noch 5, 10 oder 100 Leute dort nachfragen. Das Teil wird vermutlich keine Zulassung bekommen, da der Aufwand und die Kosten viel zu hoch wären.


    Dann hat sich bei den Leuchtmitteln etwas geändert. Als ich danach gesucht habe, waren die roten nur bei Zweirädern erlaubt.

  • #44

    Das ist Falsch!

    Hier der Prüfbericht von 1991 der irmscher/SWF Leuchten:

    Kadett E - irmscher Rückleuchten (D 559).pdf

    Die Sind sehr wohl eintragungspflichtig gewesen!

    Hier meine Eintragung:


    Ab 2002 gab es eine "Gutachterliche Stellungnahme", mit dieser entfiel die Eintragungspflicht:

    Kadett E - Irmscher Rückleuchten (i1712420).pdf


    Aber das ist jetzt abgeschweift.

    Meine Beiträge hier sollten nur etwahige Kaufinteressenten darauf aufmerksam machen, diese NSL ist keine NSL! Und bei Anbau ein nicht Zulässiges Teil (als NSL) verbaut ist! "E"-Zeichen hin oder her.

    Einmal editiert, zuletzt von Carin01 ()

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