Die Polizei hat auch nicht immer recht der bruder meiner schwägerin war vor gericht das gaben die sheriffs ab.
nr1ebw genau mein reden bei den alten schüttelbaggers geht mehr als bei den neuen scheiss.
Wenn ich an autos aus den 70 er denke mit webers und supersprint da flattern einen die hosenbeine 1,5 meters hinter der karre...

Auto stillgelegt, ist das nicht übertrieben
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#22 Dann solltet _Ihr nie mit der Rennleitung bei uns im Kreis GP in Kontakt kommen, die haben es geschafft beim TÜVne mindestbodenfreiheit von 10 cm durchzusetzen. ein Kollege wollte sein Gewinde im Passat eintragenlassen und er hat es nur mit 6 cn Restgewinde und 10 cm Bodenfreiheit eingetragen bekommen.
Mfg Hubse -
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#24 Oh nein ! Latu StVZO und FZV gibt es keine Empfehlung ! Das ist ja das Problem, oder halt auch nicht.
Es gibt eine Empfehlung vom Onkel TÜV (den Eintragungskatalog, übrigens interessant zu lesen, auch wenn ich nur einen älteren hier vorliegen habe). Dieser ist aber nur ein Stück Papier, welches die Prüforganisationen für sich erstellt haben, damit eine Gleichheit beim eintragen vorliegt. Diese Stück Papier ist natürlich auch von den Behörden akzeptiert, aber nicht von denen erstellt und auch nicht im Bereich der StVZO oder FZV verewigt. Bei weniger als 8/10cm Bodenfreiheit entscheidet der TÜV selber, ob er es einträgt oder nicht.
Gruß
Chris -
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#25 Fakt ist in Bayern ist ey alles heisser, Freistaat halt
...und an alle Oberpolizisten hier sei gesagt wir waren alle mal jung und hatten evtl mal was net legal am Auto
Früher gabs maximal ne Mängelkarte meist nur ein Anpfiff von Grün-Weiss
Da bisse dann nach hause und hast es wieder legalisiert und warst froh keine Karte bekommen zu haben
Leider haben sich die Zeiten geändert
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