Endlich Oldtimer!

  • #1

    Endlich sind sie bei uns gescheiter geworden:
    Ab 1.1.2005 ist mein Kadett als Oldtimer angemeldet!
    Einzige Voraussetzung: Fahrzeug muss 25 jahre sein!
    Kilometer unbeschränkt, Winterfahren erlaubt!
    Vorteil:
    Statt ca. 400 zahl ich jetzt nur mehr ca. 200 Euro pro Jahr!
    Und es gibt keine Bonus oder Malusstufe!
    Mfg
    Tom

  • #2

    Ja Glückwunsch! Wie heißt denn der gute eigentlich nun ??????????

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #4

    Tja,


    ich kenne einige die sich eine solch einfache Regelung auch hier in D wünschen würden. Aber leider muß ja unsere Bürokratie immer alles so umständlich und vielfach auch unverständlich machen.


    Aber evtl. kümmert sich ja die EU mal um dieses Thema und macht mal was einheitliches. Am besten an der östreichischen regelung angelehnt.


    Gruß,


    Andreas

    ´89er Kadett E-CC GT (C16NZ) - [d]´91er Kadett E-Caravan Club Special (C16NZ)[/d]

    ´91er Kadett E-CC Frisco (C16NZ) - [d]´95er Omega B-Caravan (X25XE)[/d]


    http://www.unsere-opelz.de

  • #5

    Wenn die Regelung hier in D auch kommen würde das währe schon klasse. So lange wie hier alles dauert ist bis dahin mein 91er E auch 25 Jahre alt.


    Benjamin

    Ford Mondeo. Die neue Erfahrung.

  • #6

    wieso sollte die regelung auch in D kommen??? damit die dreckschleudern dann noch länger im alltag bewegt werden???? wenn man schon mit nem alten auto täglich fahren will, soll man auch dafür bezahlen, mit den H-kennzeichen darf mans zwar, die müssen aber in nem sehr guten zustand sein, also tut mans dann doch nich ... somit is das risiko für die versicherungen auch kleiner ....

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #8

    @pille, so ein quatsch! nen kumpel hat nen alten lo3000, der hat nie im leben nen wert von 5000€ und hat nen H!


    diese regel gibt es nicht, das auto muss im originalzustand sein und es muss über 30 jahre alt sein und es sollte im guten bis sehr guten zustand sein!


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #9

    Naja, soooo original muss der Wagen ja nicht sein. Zeitgenössisches Tuning ist alle mal erlaubt. Schwierig ist vielleicht manchmal der Nachweis.


    Aber mit H-Zulassung ist so ein Auto auch recht günstig im Unterhalt: Steuer pauschal 191 EURO (egal ob Kat oder nicht und wieviel Hubraum) und Versicherung meist auch so um 200 EUR. Und ganz erhlich: Wessen Auto auch nur 20 Jahre auf dem Buckel hat, fährt damit schon vorsichtig und nicht unbedingt im Alltag. Gerade wenn der Wagen noch recht gut in Schuss ist oder gar frisch restauriert.


    So noch ein Beispiel für H-Zulassung ??


    Das Fahrzeug ist ein 1.2 Liter Kadett B mit ca. 75 PS (Doppelvergaseranlage). Der Wagen ist tiefergelegt und aussen optische Änderungen sind ja zu sehen. Innen ist natürlich ein Käfig, sowie einiges an Zusatzinstrumenten eingebaut. Wie man unschwer erkennen kann: H-fähig da Zeitgenössisch.


    Der Escort im Hintergrund hat auch H-Zulassung. Ist leicht modifiziert, hat ein Fahrwerk (Federnsatz), einen Überrollbügel, H-Gurte starr und auch einiges an Instrumenten extra. Der Wagen hat auch eine H-Zulassung (weiss ich, da ich mit dem Wagen unterwegs bin auf Oldtimer Rallyes). Der Wagen besitzt sogar eine FIA Zulassung, weswegen der Motor nicht modifiziert wurde


    Gruß
    Chris

  • #10

    @ schatzmeester:


    hab ca. 25 Versicherungen kontaktier, um mein Auto auf 07er laufen zu lassen. Dort waren genügend Unterlagen über H-Kennzeichen dabei, da Jungtimer Zulassungen über Oldtimerzulassungen laufen. Schade dass ich keine Unterlagen mehr habe, sonst würd ich Dir gern welche zukommen lassen!!! Denke mal in Deinem Fall hat der Kollege einfach einen guten Versicherungsagent...
    Teilweise ist ja schon als Jungtimer recht wenig zu machen, da dort schon ein gewisser Wert vorhanden sein muss...
    Für Zulassungen auf H-Kennzeichen sind einige Dinge zu beachten:
    Originalzustand mit "kleinen" Änderungen wie z.B. Alufelgen, die Farbe darf nur 2 Nuancen abweichen, dem festgeschriebene Mindestwert belegbar über ein Gutachten usw...
    Klar Ausnahmen gibt es immer oder man besch...

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