Fahrzeugbrief weg, kein Schein, kein TÜV, nicht angemeldet

  • #1

    Hallihallo!


    Ich hab ein Problem... Ich könnte von nem Kumpel nen schönen Manta B für nen Super-Kurs bekommen... Der Wagen ist von 1981, im Brief nur eine Person eingetragen und schon seit über 10 Jahren abgemeldet....


    Tja, leider hat der Manta innerhalb des letzten Jahres bestimmt 4x den Besitzer gewechselt innerhalb meines Freundeskreises (ohne dass der Wagen jemals angemeldet war), und da hat irgendeiner den Brief verloren... Und leider gibts auch kein Fahrzeugschein mehr und keine alten Tüv-papiere...


    Tja, was nun?? Das einzige "Dokument" dass die Fahrgestellnummer hergibt ist das Typschild und die Einstanzung am Fzg. selber...


    Was brauch ich denn jetzt für die beantragung eines neuen Briefes??


    Der Wagen war wohl zuletzt in Köln gemeldet, und jetzt hab ich gehört dass ich den Schein in Köln neu beantragen muss??? Kann das sein??


    Schonmal danke für eure Hilfe!


    MfG Mirko

  • #2

    Da kannste nur noch versuche bei Opel Daten über das Fahrzeug zu bekommen!!!!! Brauchst die Fahrgestellnummer mit der du dich an Rüsselsheim wenden musst.


    Beim StVA werden leider die Daten nach 10Jahren Stillegung komplett gelöscht.

  • #4

    Solange du die Fahrgestellnr hast kannst du das auch bei jeder Zulasungstelle machen, wahrscheinlich musst du noch den Eidesstatt versichern das das Auto nicht gestohlen ist oder so.

    Anonymer Ökoalkoholiker powered by E85


    Mammuttreffen

  • #6

    Ja, das mein ich auch.. Fahrgestellnummer vom Typschild müsste reichen.. Hmm, ich ruf am besten morgen mal beim Strassenverkehrsamt an...


    Kriegen die dann nur über die Fahrgestellnummer alle Daten von dem fahrzeug heraus? Auch die Vorbesitzer?

  • #7

    Du musst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Flensburg beim Kraftfahrt Bundesamt beantragen!!!


    Damit sichergestellt ist das das Fahrzeug nicht geklaut ist ,aber aufpassen das Du keinen Zahlendreher in die Fahrgestellnummer haust ;)
    Sonst musst das ganze nämlich nochmal machen.
    Das Schreiben solltest Du dann innerhalb von 2 Wochen erhalten!


    Damit gehst Du dann zum STVA um neue Papiere zu ordern!

    Wer mit Schlangen lästert und mit Hyänen schreit , wird nie verstehen warum der Löwe schweigt !!

  • #8

    hmm, ich glaub das mit felnsburg hat sich erledigt:


    "Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden."


    das hab ich von http://www.kba.de


    also kann ich mit der fahrgestellnummer dahin und das regeln, oder? oder versteh ich das falsch?

  • #10

    Oops


    Jut dann bin ich nu auch auf dem neuesten Stand :D

    Wer mit Schlangen lästert und mit Hyänen schreit , wird nie verstehen warum der Löwe schweigt !!

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!