Umgezogen und nun das

  • #1

    Nach dem unsere Küche 4 wochen stand, das erste Elend
    Sofort nachgeschaut ob es an mir lag, wegen den wasseranschlüßen, aber alles trocken.


    Sofort beim Vermieter gemeldet.Ne teilmiete erstmal einbehalten, da die Herrschaften nur beim Geld schnell sind. Nach 8 tagen kam dann ein Handwerker der sich das ganze anschaute und meinte das muß hinter der wand sein, die muß aufgemacht werden. Er gibt die daten an den vermieter weiter.
    Ich sagte zu ihm das meine Schwangere Freundin sich jeden morgen übergeben muß, was in der alten whg nicht so war.


    Als er Schwanger hörte meinte er: Habt ihr mal hintern kamin geschaut?
    jane, der Schornsteinfeger war noch nicht da, also kein grund gehabt.


    Er zieht das schränkchen vor und....


    Er meinte das is ne niedertemperaturheizung und das Türchen vom Kamin muß im Sommer n spalt offen bleiben.


    Bei der sache mit dem Kamin hat es selbst mir die sprache verschlagen.



    Also eingezogen und eingerichtet sind wir am 1.7.2010


    Das is doch net normal



    Achso, das versprochene carport is bis heute nicht vorhanden, nichtmal n Abstellplatz.Jeden morgen den sch... berg hochlaufen bis zum Auto(ca2min.)
    Beim Mietvertrag hat er noch gesagt: SICHER STEHT DAS BIS ZUM 1.7. Versprochen, gar kein Problem.

    :DUnterwegs im namen des Herrn :D

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  • #2

    Morgen


    Naja mit sowas bist Du leider nicht der einzige ,aber eine scheiss situation vor allem mit einer Schwangeren Frau und demnächst dann einem Säugling ;)


    Mach da ordentlich druck Miete mindern war schon mal richtig ,aber denk dran das du das Geld auf ein separates Konto legen musst denn wenn der Mangel behoben ist musst Du das soweit ich weiss auszahlen!


    Erkundige Dich diesbezüglich aber beim Mieterschutzbund!!


    Wenn Du deine Fotos als Beweise benutzen möchtest stell mal Datum und Uhrzeit ein ;)


    Ich bin froh das ich mit Meinem Vermieter super auskommen und er SOFORT handelt wenn was ist!


    Ist das ein Mehrfamilienhaus? Kennst Du deine Vormieter? Wenn ja frag doch mal nach ob vorher diesbezüglich schon was bekannt war ;)
    Hat mein ex vermieter nämlich auch gemacht als meine Wohnung vermietet werden sollte,allerdings war ich so frech und hab auf die Mängel hingewiesen.

    Wer mit Schlangen lästert und mit Hyänen schreit , wird nie verstehen warum der Löwe schweigt !!

  • #3

    Das Haus ist in 2 hälften geteilt. Ganz oben eigentum von 2 ...


    Mitte und unten gehören dem vermieter.


    Das haus wurde versteigert, stand 5 jahre leer.Wurde dann grob gerichtet(geschminkt) und dann verkauft.


    Die restmiete zahle ich, sobald der schaden behoben ist.


    Das Ärgerliche ist, das wir neu renoviert haben(tapete, farbe, leisten, spachtelarbeiten und n bissel reegips)
    Da willst natürlich nach 20tagen nicht gleich ausziehen.


    Dem mieterschutzbund treten wir bei, sobald die die papiere zugeschickt haben.
    Sind noch nicht mitglied.War bislang noch nicht nötig. Hatten immer einigermasen vermieter die sich gekümmert haben.


    Die Cam is n sch..... wechselst die Batt is alles verstellt :rollin:


    Gruß Kai

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  • #4


    Soweit ich weiss muss man mindestens 8 Wochen Mitglied sein damit die sich für Euch stark machen beim Vermieter etc.
    Schau mal in die AGB´s von denen müsste da stehen.


    An deiner Stelle würde ich da echt mal Nachforschungen anstellen denn innerhalb von 20Tagen SO einen befall zu haben ist echt krass.
    So wie das aussieht hast du sogar Schwarzschimmel /Stachybotrys und das ist NICHT WITZIG ---> http://www.schimmel-schimmelpilze.de/stachybotrys.html


    Im Notfall wird Dir und deiner Familie nichts anderes übrig bleiben als was neues zu suchen ,weil wenn sich da nichts ändert werdet ihr KRANK.

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  • #5



    Haaaaaaaaaaaaaalt STOP ich hab mich geirrt oder es war wirklich mal anders!!!


    http://www.mieterschutzbund.de/faq.php?nav=6 da steht das die auch in laufenden Fällen nach Eintritt beraten!

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  • #6

    schade das da nix von gehörgangsentzündung steht, welche mich seid 7 tagen quält und nicht weggeht.


    naja jetzt bin ich mal gespannt ob er sein wort hält.


    originaler Schriftverkehr:


    Werde umgehend Versicherung und Installateur beauftragen den Schaden zu beheben!!



    Von: mir [mailto:fa.radowski@freenet.de]
    Gesendet: Montag, 19. Juli 2010 13:20
    An: xx
    Betreff: Re: Reparatur Küche Schimmel



    Handwerker war da, setzt sich mit ihnen in verbindung.


    Gottseidank hat der Handwerker noch hinterm Kamin nachgeschaut.


    Schade das uns keiner gesagt hat das das türchen im sommer offenbleiben muß.



    Nun ein teil der tapete kaputt, schrank verschimmelt.



    gruß



    ich


    ----- Original Message -----


    From: xx


    To: 'mir'


    Sent: Sunday, July 18, 2010 9:15 AM


    Subject: AW: Reparatur Küche Schimmel



    Wir haben Ihnen am Montag eine Nachricht mit Tel. Nr. gesandt, dass der Handwerker in den kommenden Tagen vorbei kommt und das mit den Schimmel sich anschaut .



    Wir dachten es ist sehr eilig , verstehe dann nicht warum Sie den Handwerker nicht kurz angerufen haben um ein Termin zu vereinbaren, auch Ihre frühere Aussage von Ihnen wäre immer jemand da!!!



    Wir kommen unsere Verpflichtung nach.!



    Hochachtungsvoll



    Von: mir [mailto:fa.radowski@freenet.de]
    Gesendet: Samstag, 17. Juli 2010 13:06
    An:xx
    Betreff: Re: Reparatur Küche Schimmel



    Hallo Fam. xx,



    es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen das wir heute morgen ab 08.00 Uhr nicht mehr in der Wohnung waren somit Ihre email erst jetz gelesen haben.


    Und somit auch nicht wissen ob Herr Götz da war.



    Wir haben auch Termine, die wir wahr nehmen müssen, deshalb bitte ich uns solche Mitteilungen etwas früher zu geben, damit wir auch da sind!!!



    lg


    ----- Original Message -----


    From: xx


    To: 'mir'


    Sent: Saturday, July 17, 2010 9:35 AM


    Subject: Reparatur Küche Schimmel



    Heute 17.07.2010 in der Zeit vom ca.10-13 Uhr wird Herr Paul Götz vorbeikommen und Schimmelbildung anschauen!



    Bitte Anwesend sein



    MfG


    Familie xx

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  • #7


    DEN Satz hätte ich da raus gelassen ;)
    Das sieht nämlich etwas danach aus als Du die Schuld eingestehst.


    Na dann bin ich mal gespannt wie das weitergeht!
    An eurer Stelle würde ich auch jeden Fall schon mal zum Arzt gehen mit euren Beschwerden damit ihr was in der Hand habt falls es hart auf hart kommen sollte.

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  • #8

    Na herzlichen Glückwunsch,


    wie schon gesagt wurde, ab zum Arzt und am Besten nach etwas Neuem suchen!


    Thema Mietminderung: Das Geld wird später nicht nachgezahlt.
    Du hast Einbußen in der Wohnung und kannst diese nicht vollständig nutzen!


    Ganz wichtig ist nur die Höhe der Minderung!
    Wenn Du zuviel abziehst, kann er den zuviel einbehaltenen Betrag natürlich wieder einfordern! Wir hatten sowas auch mal, der RA empfahl uns eine Mietminderung von 30 % (in unserem Fall waren 2 Schlafräume befallen!).
    Sichert Euch lieber ab, bevor hinterher der große Schrecken kommt!
    Frag also bei dem Beratungsgespräch auf jeden Fall nach der Höhe der Minderung.


    Die Beratung beim Mieterbund bekommt man auch ohne Mitgliedschaft, den Antrag halten sie Dir aber vor die Nase.. ;)


    Edit: Hier mal was zum Thema Minderung:


    Die Minderung bewirkt, dass der Mieter den Minderungsbetrag nicht schuldet, mithin auch nicht an den Vermieter nachzahlen muss, wenn dieser den Mangel beseitigt hat. Hierin unterscheidet sich die Minderung vom Zurückbehaltungsrecht, das sowohl neben der Minderung oder auch an dessen Stelle geltend gemacht werden kann. Die Minderung basiert auf dem Gedanken, dass Leistung und Gegenleistung im Mietvertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen: Ist die Mietsache in ihrer Tauglichkeit eingeschränkt, braucht dafür auch nicht die volle Miete gezahlt zu werden, da diese nur für eine mangelfreie Mietsache vereinbart wurde. Das Zurückbehaltungsrecht hingegen beruht auf dem Gedanken, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nicht (voll) nachkommen muss, wenn dies der Vermieter - durch fristgerechte Mangelbeseitigung – ebenfalls nicht tut. Wie der Begriff Zurückbehaltungsrecht schon aussagt, müssen zurückbehaltene Mietbeträge nachgezahlt werden, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nachgekommen oder das Mietverhältnis beendet ist.Es empfiehlt sich, sowohl Mangelanzeige als auch die Geltendmachung der Minderung schriftlich zu erklären.


    Bevor es Ärger gibt, hier die Quelle:
    http://www.123recht.net/Voraus…etminderung-__a17819.html

    Früher hatten Hexen Besen, heute fahren sie Opel! :D

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  • #9


    Richtig DIE BERATUNG ;)


    Ist man aber Mitglied nehmen die sich der Sache an und werden tätig.



    Dem stimme ich zu!Besser ihr sichert euch ab.




    Auch sehr wichtig!!

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  • #10


    Klar, was anderes wollte ich damit ja auch nicht sagen.
    Hier ist es so, dass man vor einer Übernahme der Interessenvertretung einige Zeit Mitglied sein MUSS.
    Aber auch ein Beratungsgespräch kann sehr hilfreich sein bzw. ist sehr wichtig.
    Normalerweise läuft so eine Sache aber ohne große Komplikationen ab.


    Darum, bevor es zur Beratung geht:
    Merkzettel mit allen wichtigen Fragen machen, damit man später nicht hinterher telefonieren muss. Die RA der Vereine bekommt man nur schwer ans Telefon. :rolleyes:
    In dem Fall würde ich sagen:
    - Absicherung der Schuldfrage, nicht, dass der VM Dir dann noch versucht, einen Strick zu drehen, aufgrund der "Tür-Aussage"!!!
    - Höhe der Mietminderung klären!!


    Hast Du schon einen Termin? Nimm sämtliche Unterlagen mit, am Besten auch die Fotos, wenn Du kannst!


    Und vergiss dann nicht, die Mietminderung schriftlich mitzuteilen! Am besten dann in Papierform mit Empfangsquittung, denn die Email-Versendung reicht als Beweis nicht unbedingt!


    Was mir noch zum Thema Kamin einfällt.


    Kann das sein, dass die Heizanlage erneuert wurde? Dann entspricht der Aufbau des Kamins nicht mehr den Anforderungen der Heizung und genau sowas passiert dann. Es wird ein dünnes Edelstahlrohr in den Kamin eingezogen, das verhindert dann Schimmelbildung bzw. Stockflecken und die in Fachkreisen genannte Durchsottung des Kamins. Wenn der Kamin der Heizung angepasst wurde, hat sich auch das Schimmelproblem zumindest in diesem Bereich erledigt.


    Dass die Kamintür im Sommer offen stehen sollte, ist mir auch neu. Es könnte aber ein Zeichen für "Pfusch am Bau" sein! :rolleyes:

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