
„Beauty II“ - Noch zu schade für den Schrott
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#13 Da ich aufmerksam jede Zeitschrift im KFZ Bereich lese stand ketztens in der Oldtimer Praxis, daß ab 2014 das Kraftfahrtbundesamt alle Fahrgestellnummerdaten der Abwarckautos löscht, damit ist es dann wieder möglich ein Auto ganz normal anzumelden. Ich Norddeutschland stehen riesige halden von guten Abwrackautos, die werden alle ab 2014 sinnvollerweise wieder dem Verkehr zugefügt. Die werden Millionen damit verdienen.
Neuen Brief beantragen wegen "verloren" und das Auto läuft wieder. Dies wäre für diesen Kadett auch möglich gewesen.Bericht, zB. hier:
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#15 @ 16SDriver ,
dass hört sich ja gut an, leider zu spät für Beauty II.
Nur wie hätte ich, dies machen sollen?
Der Besitzer bekam ja erst die Abwrackprämie, wenn die Bescheinigung der Verschrottung bis spätesten 30. Juni 2010 vorlag.
Also, musste dieser Kadett verschrottet werden!
So konnte ich aber trotzdem noch viele gut erhaltene Teile retten. -
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#19 Nirgendwo in dem ganzen abwrack unsinn stand geschrieben, wann das Auto letztendlich in die Presse muss. Wenn es halt 4 Jahre da steht und keiner Teile haben will, dann steht es komplett da ohne daß sich der Verwerter strafbar gemacht hat. Danach ist es ja offizell wieder erlaubt diese Autos dem verkehr zuzuführen.Das geht schon. Die Verwerterbescheinigung hat man ja sofort bekommen, wie lange das Auto wirklich noch da steht, hat niemand interessiert.
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#20 @ 16SDriver
Alle Fragen & Antworten zur Abwrackprämie Klick hier
Welche weiteren Fristen sind für den Erhalt der Prämie zu beachten?
Grundsätzlich gelten diese Fristen und Stichtage:
• Stichtag für das Altfahrzeug ist der 14. Januar 2009. Wer sein Auto vorher abgemeldet hat, geht leer aus.
• Der Wagen muss zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens ein Jahr lang ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
• Der alte Wagen muss bis einschließlich 30. Juni 2010 verschrottet, der neue bis dahin gekauft und zugelassen sein.
• Die Prämie kann noch bis 31. Januar 2010 beantragt werden – unter der Voraussetzung, dass beim Kauf noch Geld zur Verfügung stand.Muss das Auto bei der Verschrottung komplett sein, oder dürfen auch Teile fehlen?
Das Gesetz sagt nur, dass die Verschrottung belegt werden muss.
Somit muss man sein Altfahrzeug nicht komplett abgeben, es dürfen Teile fehlen. -
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