Knapp einem Unfall entgangen :(

  • #21

    Mal ganz langsam!


    So eine geringe Summe bekommst du nur, wenn du den Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch nummst, denn die haben Verträge mit der Versicherung und setzen den Wert des Wagens runter, damit die Versicherung nicht so viel bezahlen muss.
    Gehst du zu nem anderen oder einem unabhängigem, dann sieht das schon sehr bedeutend anders aus....und das Gutachten MUSS die gegnerische Versicherung akzeptieren.


    Habe vor 2 Monaten meinen Kadett abgegeben, bei dem ist mir im Oktober von der Ladefläche eines LKW Steinladung in die Scheibe geknallt......Der Gutschter der gegnerischen Versicherung sagte zu meinem Kadett 364€ Zeitwert, Reparatur lohnt nicht....wäre auch hingekommen, da er schon rostig war und von 1987 war.
    Bin zu meinem Gutachter, der hat was ganz anderes gesagt:


    Er hat alle Extras und seien sie noch so klein aufgelistet und es kam ein Zeitwert von 1388€ raus....da sieht man den Unterschied. Und meine Kadett war wirklich nur noch n Hobel....

  • #23

    Grundsätzlich als Geschädigter nicht! Du musst bei deinem Gutachter eine Abtretungserklärung unterschreiben und die Kosten für das Gutachten bezahlt die gegnerische Versicherung....


    Grundsätzlich hast du in Deutschland freie Gutachterwahl.....auch wenn die Versicherung es versucht, sie kann und darf dir keinen Gutachter aufzwingen....das hat was mit "Befangenheit" ggü. dritten zu tun.
    Ist auch rechtlich so alles vorgesehen.

  • #27

    Guck mal auf der Seite von Autoplenum oder suche einfach mal, ob einer gute Erfahrungen hat mit nem bestimmten Gutschter....bei uns in Bochum ist der beste Gutachter Liermann.... zugleich auch der größte

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!