Nach 2 Jahren wieder ein Kadett

  • #1

    Hallo!


    Habe mir nach 2 langen Jahren nun wieder einen Kadett geholt. Diesmal nen 2,0l GSI,


    Soweit ist die Karre ganz in Ordnung, Radläufe wurden bereits gemacht und der motor ist trocken.
    Gelaufen hat er nun knappe 90tkm und hat 2 vorbesitzer.


    Natürlich ist er nicht rostfrei, die Schweller sind durch, neue bleche hab ich da liegen. Was mir sorgen macht, ist ein träger ziemlich mittig, der von beifahrerseite zur fahrerseite verläuft... hier mal ein pic des übels: [img=http://www.abload.de/thumb/imag0091ptjqd.jpg]



    die Schweller bekomm ich wohl noch hin, der Träger macht mir ziemlich angst....


    dieser fängt an zu gammeln, wie man sehen kann. wie hoch wäre der aufwand dies zu beheben?


    hier nochmal die schweller:
    [img=http://www.abload.de/thumb/imag0087xnezy.jpg]
    [img=http://www.abload.de/thumb/imag0088q7dg6.jpg]


    und hier nochmal das ganze Auto:
    [img=http://www.abload.de/thumb/imag0083wpr1q.jpg]
    [img=http://www.abload.de/thumb/imag0086siqlt.jpg]


    Danke schonmal im Voraus!

  • #2

    Alter Vatter! 8o


    Seh ich da wirklich die Sitztraverse von unten??? Du liebe Zeit,an der Stelle sind Kadetten eigentlich nicht empfindlich...


    Bevor Du da nen Handschlag machst, sieh dir den Rest genau an! Querlenkenaufnahmen und das Bodenblech drumrum, nimm dafür Treppich und Dämmmatte raus.Auch die Längsträger komplett prüfen. Denn wenn er aum Unterboden schon derart weggefault ist, dann ist da sicher noch viel mehr brauner Frust.


    Da musst Du das komplette Bodenblech der Beifahrerseite ersetzen,flicken hat wenig Sinn. Die gute Nachricht: Leidiger hat noch die Beifahrerseite des Bodenblechs, Fahrerseite gibt es nicht mehr. Im Zubehör gibt es nur die vorderen Hälften, die reichen bei Dir nicht. Auch die Sitztraversen gibt es noch.

  • #3

    soo,, teppich und dämmmatte ist auf der beifahrerseite ab, direkt an der traverse kann ich aufn asphalt gucken,,,,, aber sonst seh ich auf der beifahrerseite keinen rost

    Einmal editiert, zuletzt von chris2908 ()

  • #4

    Netter Anblick auf dem letzten Bild... Kadett und Golf nebeneinander... nettes Duo ;)


    Gruß Schrauber.

  • #6

    :shock: Ich weiss nicht ob ich mir die Mühe machen würde. Da würde ich lieder nach ner guten Karosse (mit weniger gravierendem Rostfraß) schauen, mit Motor platt oder zur Not auch nen 1,6er und dann die Technik umbauen. Selbst wenn es nen 1,6er ist wäre der Umbau einfacher als eine Schweißorgie, da alle Teile vorhanden sind.
    Wie kleinerhobbyt schon geschrieben hatte, hätte ich bei dem Anblick von Bild 1 schon die Lust verloren und die Kiste stehen lassen wenn ich sie nicht geschenkt oder für gaaaannnz schmales Geld bekommen hätte und selbst dann nur für die 2L Teile. Aber ich drück dir die Daumen wenn Du das Projekt wirklich anfängst.

  • #7

    Soooo mal mit dem Händler Telefoniert, habe beim Anschauen wirklich nur die schweller gesehen, das an der traverse ist mir nicht aufgefallen,leider. Ich schildere aber mal alles von anfang an:


    Auto gesehen, angeschaut,beim händler angefragt,probegefahren, alles soweit ok.
    beim verkaufsgespräch sagte mir der händler, dass die karre nicht ganze 200tkm gelaufen hat. <- hier schonmal der erste "betrug,fehler o.ä." laut dem tüvbericht von 2009 hatte das auto damals schon 296tkm gelaufen.
    der Verkäufer sagte mir nochmals das nur die schweller gemacht werden müssen,,,, ist ja nun nicht der fall.


    meine freundin ist am nächsten tag hin und hat den Kaufvertrag unterschrieben, als sie nach hause kam fand ich das alles ein wenig merkwürdig. Der kaufvertrag wurde auf ein gewerbe ausgestellt.nicht auf eine Privatperson. D.h. anstatt Käufer: Frau Susanne G. steht drin Firma Susanne G.
    Außerdem folgender Satz unter den Fahrzeugangaben:


    Das Fahrzeug ist technisch und karosserietechnisch nicht instand gesetzt. Gebraucht wie besichtigt und probegefahren, ohne erteilte Zusicherungen. Der Käufer handelt auf eigene Rechnung. Er hat ein Gewerbe angemeldet und weiß das er den Wagen ohne Gewährleistung kauft. Er bestätigt durch seine Unterschrift unter diesen Kaufvertrag, daß er den Text vollinhaltlich verstanden und akzeptiert hat.




    Ich hoffe ja darauf das der Verkäufer Kulant ist, was ich aber bezweifel. Was wäre wenn er auf sturr schaltet? Pech gehabt oder doch irgendwo ne Chance wegen den Kilometern oder der Gewerbe geschichte? Ihr seid keine Anwälte, ich weiß, aber vielleicht kennt sich ja jemand doch ein bisschen aus, bevor ich zum Anwalt renne.


    @Kadett-E-Schrauber: Ich hätte auch nie gedacht das ich nen Golf kaufe, dieser war aber so gut erhalten,wenig Kilometer, 1.8l Motor, kein fleckchen Rost und vor allem der preis hat mich damals überzeugt. Und ich muss sagen, er rennt und rennt und rennt

    2 Mal editiert, zuletzt von chris2908 ()

  • #8

    Wenn der Verkäufer schon ein solchen Vertrag macht, sehe ich da schwarz, das er "Kulant" sein wird.
    Ein Versuch ist es wert, ihn darauf anzusprechen.
    Zum Anwalt zu rennen, hmmm, kommt auf den Kaufpreis an.
    Info Gespräch kostet ca. 100,-€ +X,-€


    Wenn der Verkäufer kein Einsehen hat, würde ich auch eher wie die anderen schreiben,
    eine bessere Karrosserie besorgen und umbauen.


    Gruß Marc

  • #9


    Ein Händler MUß 2 Jahre Gewährleistung geben, egal ob gebraucht oder neu. Bei einem Gebrauchten kann er die Gewährleistung auf ein Jahr vertraglich verkürzen. Wenn er ein Gebrauchtfahrzeug verkäuft und die Mängel angibt, also dir sagt das und das ist nicht i.O. und das noch in den Vertrag reinschreibt. Hat er dich auf den/ die Mangel/ Mängel hingewiesen und Du warst mit dem Mangel und dem Kaufpreis einverstanden. Somit kannst Du zwar in den anderen Punkten die Gewährleistung einfordern. Nur ein bekannter Mangel nicht. Wäre ja auch ein starkes Stück, wenn mann ein Fahrzeug mit Motorschaden kaufen würde und der Kunde könnte den Mangel nachträglich vom Händler über die Gewährleistung richten lassen.
    Aber was haste den für den Wagen bezahlt ???

    Wer später bremst hat mehr vom Gas.

    Einmal editiert, zuletzt von Franky ()

  • #10

    Ups, ich denke mal der wußte was er da für ne "Dschunke" verkauft.
    Hat deine Freundin wirklich nen Gewerbe angemeldet? Denn das macht bei einer evtl. Anfechtung des Kaufvertrags eine Menge aus (Vertrag zwischen Endverbraucher und Händler ist was anderes als ein Vertrag zwischen Gewerbetreibenden).
    Und welche Laufleistung steht im Kaufvertrag?


    Das wären die einzigen Punkte die mir einfallen, wo man evtl. via Anwalt ansetzen könnte. Sollten die auch "wasserdicht" sein würde ich mir evtl. sogar den Anwalt sparen und es als Lehrgeld verbuchen, denn dann würdest Du wie man so schön sagt "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen".


    Mal ne Frage, wieviel hast Du denn überhaupt dafür bezahlt? Denn je nach Preis lohnt es sich erst gar nicht überhaupt da rechtliche Schritte einzuleiten. Denn wie Marc schon geschrieben hat, ne anwaltliche Beratung liegt so bei ca. 100 Euronen, die Du auf jeden Fall erstmal in Vorkasse gehen würdest wenn Du oder besser deine Freundin keine Rechtschutzversicherung hast. Und sollte deine Freundin wirklich ein Gewerbe angemeldet haben, müßte sie das eh über die entsprechende Gewerberechtschutz (wenn vorhanden) laufen lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von RAL7021 ()

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