Beiträge von RAL7021

    Nun ist es soweit, ich bin fündig geworden. Habe die Plastikschweller runtergenommen (erstmal nur eine Seite) und habe auch an mehreren Stellen die braune Pest gefunden bzw. sind durch. Zu allem Unglück sagte mir auch heute mein Schweißer endgültig ab, da er für 12-24 Monate auf Montage ins Ausland geht. Meine eigenen Schweißkünste sind für das einschweißen neuer Holme nicht ausreichend. Ich traue mich auch nicht weiter nachzusehen, wo er noch rottet (auch wenn ich sagen muß, das der Cab im Gegensatz zu anderen hier algelichteten Baustellen noch ziemlich gut von der Substanz ist). Nun bin ich echt unter Zeitdruck, da ich ab nächste Woche ohne eigenes Auto da stehe (Astra G Caravan nimmt meine Ex mit, wenn sie am Samstag auszieht).
    Nun habe ich 2 Optionen.


    1. Weitermachen und mir jemanden suchen der gut schweißen kann. Kennt hier jemanden in Gelsenkirchen und Umgebung der sich das ansehen könnte und mir nen Preis sagt?


    2. Aufgeben und alle Teile die ich schon habe, sowie den Cab verkaufen. Das Cab evtl. schlachten und in Einzelteilen oder eben komplett.


    Was tun? Wäre nett wenn mir mal jemand Rat geben könnte

    Warum denn erst zurück bauen und alles doppelt machen? Ich würds erstmal direkt bei ner anderen Prüfstelle versuchen. Wenn das net klappt, kannste das immer noch so machen. Wobei ich zweifel, obs dann was wird mit dem eintragen.


    Gruß
    Tommi

    Leider noch net, da ich nen Rundumschlag vorhabe (neue Querlenker, Spurstangenköpfe, Domlager, Federteller, Bremsen, Radlager etc.) und noch net alle Teile eingetroffen sind, fange ich erst an wenn alles da ist, damit ich net unterbrechen muß.


    Gruß
    Tommi


    Sollte bei roten Konis eigentlich der Fall sein. Zumindest kenne ich es nicht anders.


    Gruß
    Tommi

    Was Ronner51 sagt stimmt, hab mich auch dumm und dämlich gesucht. Habe dann H&R 35/35 Federn genommen, die ich mit roten Konis verbaue. Und bei mir im Gutachten steht alle Ausführungen (was den c20ne einschließt). Das einzige was es sonst noch gibt sind billigen Wegwerffahrwerke von ebay (TA Technix, Supersport etc.).
    Wenn Du die H&R Federn holen solltest, hol sie dir bei D&W, die haben z.Zt. den besten Preis (145 Euro inkl. Versand) bei ca. 10 Tagen Lieferzeit.


    Gruß
    Tommi

    Der Kadett wurde ab 1936-1940 produziert (danach wurde aufgrund des Krieges die Produktion umgestellt). Nach dem Krieg wurden die Produktionsanlagen als Reparationsleistung in die Sowjetunion gebracht wo der Kadett unter der Bezeichnung Moskwitsch 400 weitergebaut wurde (allerdings nur 4 türige Version, über die Gründe gibts verschiedene Versionen).
    Manchmal tauchen noch originale Kadett auf, die irgendwann mal mit Moskwitsch Teilen repariert wurden. Das ergibt dann einen schönen Mischmasch.
    Hier mal ein Bild von einem restaurierten Kadett in WH Lackierung, so wie er seinerzeit im Dienst war.


    Hier mal die von mir angesprochenen Pioneer Boxen (handelt sich um das Modell TS 1680) die damals viele drin hatten und die schon Kult waren. :)
    Gehören natürlich wie es damals üblich war auf die Heckablage.





    Wenn ich also nen Fahtzeug als Oldschool bauen würde, dann würde ich z.B. nen E-CC Vorfacelift nehmen z.B. 1,3 S und dann mit ATS Sternfelgen mit 205/60/13 oder alternativ mit ATS Cup Felgen mit passender Bereifung. Kürzere Federn dazu und nen Kamei Frontspoiler. Hinten noch nen großen Pioneer Aufkleder auf die Heckscheibe.
    Innen Radio-Kassette, einen Gelhard oder Interconti Equilizer (waren beide baugleich) mit integriertem Verstärker im Alpine Look (hatten grüne beleuchteteTasten und nen Grafikdisplay was nen lustiges Discolicht ins Auto "zauberte") dazu mit den o.g. Boxen auf der Heckablage (ich weiss, macht man nicht, aber war eben damals so üblich) und fertich is der E im echten Oldschool-Look für kleines Geld. :D


    Aber für mich persönlich sollte Oldschool immer in die Bauzeit des entsprechenden Fahrzeugs passen (bei Astra F z.B. würde ich mich an den 90ern orientieren als er aktuell bzw. gerade aufm Markt war). Aber ist meine persönliche Meinung.


    Gruß
    Tommi

    Also als erstes würde ich mal Stafanzeigen gegen den Verkäufer erstatten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
    Hier mal der Gesetzestext bezüglich Betrugs (habe mal den für dich relevanten Teil blau markiert):


    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    Dem was corsa-heizer geschrieben hat ist eigentlich nix mehr hinzuzufügen. Außer das wegen arglistiger Täuschung bzw. Betrugs die strafrechtliche Relevanz zu prüfen und gegebenenfalls noch diesbezüglich Anzeige gegen den Verkäufer zu erstatten wäre. Eine evtl. Verurteilung diesbezüglich gegen ihn macht sich auch in einem späteren Zivilprozess, sollte er es denn darauf anlegen gut.